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BDEW zum TKG-Änderungsgesetz 2025

Überragendes öffentliches Interesse wichtiger Wegbereiter für schnelleren Glasfaserausbau

Heute hat das Bundeskabinett das TKG-Änderungsgesetz 2025 verabschiedet. Zentral ist die Einführung des überragenden öffentlichen Interesses für die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien bis Ende 2030.

Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist gut, dass der neue Bundestag unverzüglich auf die Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbau setzt. Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass nun auch der Glasfaserausbau als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse eingestuft wird. So wird der Rahmen für eine schnelle Digitalisierung und verbesserte Versorgung gelegt – unerlässlich für die Transformation des Energiesystems. Die beschleunigende Wirkung dieser Regelung hat sich bereits beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gezeigt. Für die Anwendung auch auf den Glasfaser- und Mobilfunkausbau haben wir uns gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen intensiv eingesetzt.

Die bis Ende 2030 vorgesehene zeitliche Begrenzung ist derzeit unkritisch. Sollte auch darüber hinaus weiterer Ausbaubedarf bestehen, muss das „überragende öffentliche Interesse“ in seiner Wirkung fortbestehen. Darüber hinaus sind weitere Anpassungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) notwendig, um den Glasfaser- und Mobilfunkausbau weiter zu fördern. Handlungsbedarf sehen wir bei digitalen und schnelleren Antrags- und Genehmigungsprozessen oder dem Sicherheitskonzept und Datenlieferungspflichten für das Gigabitgrundbuch.“

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