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KRITIS-Dachgesetz

Umsetzung konsequent und zügig vorantreiben

Der Bundesrat hat heute in zweiter Lesung dem Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) zugestimmt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Dass nach rund drei Jahren politischem Ringen der Bundesrat heute zugestimmt hat, ist für die Energie- und Wasserwirtschaft ein wichtiges – wenn auch überfälliges – Signal.

Jetzt kommt es auf eine schnelle und konsequente Umsetzung an. Betreiber brauchen schnell Klarheit und belastbare Vorgaben, um Risiken realistisch bewerten und wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Dazu gehören eine zügige Umsetzung der Verordnung, klare und verbindliche Anforderungen und eine konsequente Verzahnung mit der NIS-2-Umsetzung. Doppelregulierung und widersprüchliche Anforderungen schwächen die Resilienz, weil sie Ressourcen allein für die Verwaltung binden, ohne die Sicherheit zu erhöhen.

Der Gesetzesbeschluss ist ein Startschuss. Die praktische Wirksamkeit wird maßgeblich in den nachgelagerten Verordnungen entschieden. Dort braucht es abgestimmte, effektive Maßgaben – einschließlich sachlich differenzierter Schwellenwerte.

Es braucht zudem tragfähige Finanzierungsregelungen für Schutzmaßnahmen, weitere Schritte zur Drohnenabwehr und eine Neubewertung von Transparenzpflichten.

Insbesondere die Bedrohung durch Drohnen nimmt sichtbar zu. Es ist richtig, die Drohnenabwehr weiterzuentwickeln und als hoheitliche Aufgabe zu stärken, wie es durch das heute ebenfalls beschlossene Luftsicherheitsgesetz geschehen ist. Staatliche Stellen können jedoch die weit verzweigten Energie- und Wasserinfrastrukturen nicht flächendeckend schützen. Erforderlich sind klare Zuständigkeiten, kurze Reaktionszeiten und den rechtssicheren Einsatz automatisierter Systeme an besonders kritischen Standorten. Insbesondere dort, wo staatliche Systeme nicht vor Ort verfügbar sind, braucht es die Möglichkeit einer sogenannten freiwilligen Beleihung von Betreibern oder Dritten. Gemeint ist die Übertragung hoheitlicher Aufgaben und Befugnisse auf privatwirtschaftliche Akteure, um sie zum Umgang mit verdächtigen Drohnen zu befähigen. Wichtig ist dabei, dass vollständige Kostenneutralität und klare Haftungsregelungen gelten.“

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