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Klimaschutzprogramm 2026

Weitere Maßnahmen und zügige Umsetzung notwendig

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Klimaschutzprogramms 2026 verabschiedet. Dazu Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Mit dem Klimaschutzprogramm hat die Bundesregierung zahlreiche Vorschläge für schnell umsetzbare Minderungsmaßnahmen über alle Sektoren hinweg vorgelegt. Besonders hervorzuheben sind die zusätzlichen 12 Gigawatt Ausschreibungen von Windenergie an Land, da der Ausbau der Erneuerbaren uns auch unabhängiger von teuren Energieimporten macht.

Klar ist aber auch: Vor allem in den Bereichen Verkehr und Gebäude bleibt es schwierig, bis 2030 ausreichend CO₂ einzusparen. Der Energiesektor erfüllt seine Minderungsziele, kann aber nicht sämtliche Versäumnisse anderer Sektoren auffangen. Die EU-Klimaziele werden insgesamt weniger stark verfehlt als zuvor – hohe Ausgleichszahlungen drohen aber weiterhin.

Eine Prognose der THG-Senkungen im Gebäudesektor können erst dann sinnvoll möglich, wenn die konkrete Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) und eine konkrete Ausgestaltung einer Grüngasquote vorliegt. Die geplante Verstetigung der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) ab 2030 bleibt hinter den Erwartungen und Anforderung zurück. Aus Sicht des BDEW wären schon ab 2026 zwei Milliarden Euro zusätzlich notwendig, um den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze entscheidend voranzutreiben und die finanzielle Lücke zu fossilen Alternativen zu schließen.

Im Verkehrssektor braucht es eine Abkehr von unterschiedlichen Einzelmaßnahmen, hin zu einer kohärenten Gesamtstrategie, die verlässliche Elektromobilitätsziele und steuerliche Anreize, beispielsweise über eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß, beinhaltet.

Lücken weist das Klimaschutzprogramm beim Thema Wasserstoff auf. Hier braucht es einheitliche Maßnahmen über alle Wertschöpfungsstufen hinweg. Der BDEW hat dazu die Erarbeitung eines Wasserstoffgesetzes vorgeschlagen, das alle Maßnahmen an einem Ort bündelt.

Wie groß die Emissionsreduktion durch das Klimaschutzprogramm tatsächlich ausfällt, hängt von der konkreten rechtlichen Umsetzung ab. Der BDEW spricht sich für ein zügiges Vorgehen aus, insbesondere dort, wo die Defizite besonders groß sind. Gerade auch die Finanzierung der Maßnahmen muss jetzt klar und verlässlich im Haushalt verankert werden. Die Zulässigkeit der Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sollte in diesem Fall außer Frage stehen.“

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