„Die Einigung auf Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes ist ein notwendiger erster Schritt. Damit kommt endlich Bewegung in die Diskussion. Hauseigentümer und Unternehmen brauchen Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen.
Entscheidend ist, dass das Gesetz vereinfacht, verständlicher, technologieoffener und praktikabler ausgestaltet wird. Die Entfristung der Biomethan-Treppe („Bio-Treppe“) ist ein sinnvolles Instrument für strukturierte und planbare Dekarbonisierung der Gasversorgung. Der BDEW hat diese jedoch nicht für Gebiete vorgeschlagen, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung für die Fernwärmeversorgung vorgesehen werden.
Richtig ist auch, die Entscheidung für die Heizung beim Gebäudeeigentümer zu belassen. Die Bio-Treppe soll durch eine Grüngasquote flankiert werden. Im Sinne der Akzeptanz müssen die zu erwartenden Auswirkungen auf die Endkundenpreise berücksichtigt werden.
So ergeben sich neue Unsicherheiten für die Infrastruktur- und Wärmeplanung. Hier sind mögliche Wechselwirkungen sorgfältig zu prüfen und zu beachten. Infrastrukturplanung und Verbraucherentscheidung müssen auch im Sinne der Bezahlbarkeit sorgfältig aufeinander abgestimmt sein.
Die Ausgestaltung der weiteren drei angekündigten Stufen zur Erhöhung des Anteils klimaneutraler Gase muss im Gesetzgebungsprozess entsprechend ambitioniert ausfallen, um die Klimaziele im Wärmesektor zu erreichen. Die Kopplung von Bio-Treppe und einer Grüngasquote muss für die Energielieferanten und Kunden bürokratiearm umgesetzt werden können.
Wir unterstützen eine 1-zu-1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Allerdings wird mit dem GMG aktuell nur der Neubau adressiert. Wie die Umsetzung der EPBD im Gebäudebestand in nationales Recht überführt werden soll, ist weiterhin offen.
Bei der AVBFernwärmeV und Wärmelieferverordnung bleibt es bei den bekannten Punkten aus der politischen Diskussion im Jahr 2024, nämlich Refinanzierbarkeit von Investitionen über Fernwärmepreise und Leistungsanpassungsrecht, ohne Skizze einer Ausgestaltung.
Dass die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich geregelt und aufgestockt werden soll, ist positiv. Dies unterstützt die Dekarbonisierung der Fernwärmenetze und die Entlastung der Verbraucherpreise.
Die Förderung klimaneutraler Heizungssysteme – die bis 2029 sichergestellt sein soll – begrüßen wir grundsätzlich. Sie muss einfach zu beantragen und mit ausreichend Mitteln hinterlegt sein sowie einer kohärenten Systematik folgen, die alle Heizungssysteme berücksichtigt.
Ein Inkrafttreten des neuen GMG zum 1. Juli 2026 ist sehr ambitioniert, bedenkt man, dass sich die Branche mit ihren Prozessen, Berechnungen und Nachweisen darauf einstellen muss. Deshalb sollte der Gesetzgebungsprozess sehr zeitnah abgeschlossen werden und die Umsetzung einfach und praxisorientiert erfolgen. Wichtig ist zudem, zeitnah einen konkreten Gesetzesvorschlag vorzulegen, damit angemessen viel Zeit für eine umfassende Konsultation der Branche gewährleistet ist.“