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EU Industrial Accelerator Act

Wirtschaftliche Resilienz stärken, Wettbewerb und Kosteneffizienz sichern

Mit Blick auf den von der EU-Kommission für heute angekündigten Industrial Accelerator Act, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Verbindung von europäischer Offenheit für den Handel mit einer stärkeren wirtschaftlichen Resilienz ist der richtige Ansatz. Der Schutz vor unfairem Wettbewerb, die Verringerung kritischer Abhängigkeiten – etwa bei Rohstoffen und Schlüsseltechnologien – sowie ein wirksamer Rahmen zur wirtschaftlichen Risikominderung sind auch für die Energie- und Wasserwirtschaft von zentraler Bedeutung. Resilienz ist vor allem dort sinnvoll, wo sicherheitsrelevante Abhängigkeiten bestehen und real verfügbare Alternativen vorhanden sind.

Vergabefremde Kriterien im öffentlichen Beschaffungsrecht sieht die Energie- und Wasserwirtschaft jedoch grundsätzlich kritisch. Sie führen häufig zu zusätzlicher Bürokratie, Wettbewerbsverzerrungen und steigenden Kosten. Bei einer Reform der öffentlichen Beschaffung muss sichergestellt werden, dass für öffentliche, ausschreibungspflichtige Unternehmen kein struktureller Wettbewerbsnachteil entsteht.

Insgesamt muss bei den gewählten Instrumenten auf Kohärenz und vor allem auf einfache Umsetzbarkeit geachtet werden. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas muss bei der Verabschiedung neuer Rechtsakte das Thema Bürokratieabbau eine zentrale Rolle spielen. Komplexe Vorgaben, längere Verzögerungen von Beschaffungsverfahren oder Förderausschreibungen gilt es unbedingt zu vermeiden. Besonders kritisch zu sehen ist die Vielzahl der vorgesehenen Durchführungs- und Implementierungsrechtsakte, da damit zentrale Fragen der Ausgestaltung offen bleiben. Grundsätzlich sollten unterstützende Maßnahmen engen Auflagen vorgezogen werden.“

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