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Evaluierungsbericht zum Standardlastprofilverfahren Gas

Evaluierungsbericht der Verteilnetzbetreiber zu der Prognosegüte der Standardlastprofile Gas

Im Rahmen der GABi Gas 2.0-Festlegung hat die Bundesnetzagentur zur Umsetzung des Netzkodex Gasbilanzierung unter der Ziffer 9 b den Verteilnetzbetreibern die Pflicht auferlegt, das Anreizsystem und die Prognosegüte der Standardlastprofile unter Mitwirkung des Marktgebietsverantwortlichen zu überprüfen und der Beschlusskammer nach Einführung des Anreizmechanismus alle zwei Jahre über die Ergebnisse der jeweiligen Evaluierung zu berichten.

Die im BDEW, VKU und GEODE organisierten Verteilnetzbetreiber, Vertreter der Handelsseite sowie der MGV haben entsprechend der Vorgaben der GaBi Gas den dritten Evaluierungsbericht zum Standardlastprofilverfahren Gas (SLP-Evaluierungsbericht) erstellt und am 28. Mai 2025 bei der Bundesnetzagentur eingereicht.

Der vierte SLP-Evaluierungsbericht betrachtet die Gaswirtschaftsjahre 2020/21, 2021/22, 2022/23 und 2023/24. Der Betrachtungszeitraum umfasst damit den Zeitpunkt der Marktgebietszusammenlegung von Gaspool und Net Connect Germany zum Marktgebiet THE im Gaswirtschaftsjahr (GWJ) 2020/2021. Ab dem GWJ 2021/22 erfolgt die Betrachtung für das bundesweite Marktgebiet THE. Der Bericht beinhaltet Untersuchungen der PG SLP bzgl. der Analyse des Verbesserungspotentials der SLP-Allokation durch Anwendung der Optimierungsmethode für analytisch bilanzierende Netzbetreiber.

Im Ergebnis wird die Optimierungsmethode für analytisch bilanzierende Netzbetreiber weiterhin empfohlen. Für synthetisch bilanzierende Netzbetreiber spricht sich der Bericht für eine Weiterentwicklung der Gasprognosetemperatur aus - insbesondere durch eine individuelle Anpassung je Netzbetreiber. Das bestehende Anreizsystem wird grundsätzlich bestätigt und soll in seiner aktuellen Form fortgeführt werden. Die Analyse der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs zeigte, dass es temporär zu deutlichen Verbrauchsänderungen kam, aber keine strukturellen oder dauerhaften Beeinträchtigungen der Prognosegüte festgestellt wurden.

In diesem Zusammenhang wird auch eine kurzfristige Anpassung der Prognosetemperatur - etwa nach dem im Evaluierungsbericht dargestellten schwäbischer Stadtwerke Modell - als potenziell praxistaugliche Korrekturoption in Ausnahmesituationen benannt. Zusätzlich wird empfohlen, ergänzende bedingte Korrekturmöglichkeiten für künftige Krisensituationen in Abstimmung mit der BNetzA weiter zu analysieren.

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