Hintergrund und Kernaussagen
Der aktuelle Fortschritt beim Ausbau Erneuerbarer Energien ist ein Erfolg und das Ergebnis klarer politischer Zielsetzungen, beschleunigter Verfahren und verlässlicher Investitionsbedingungen. Gleichzeitig zeigt sich, dass auch beim weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien Effizienzpotenziale bestehen. Diese zu heben ist entscheidend, um die Transformation des Energiesystems langfristig kosteneffizient zu gestalten. Mit diesem Papier legt der BDEW praxistaugliche Vorschläge vor, wie sich die Ausbaupfade der Erneuerbaren Energien effizienter umsetzen lassen – ohne den notwendigen Zubau auszubremsen oder Investitionssignale zu schwächen. Viele der Vorschläge eigenen sich für eine Umsetzung in der anstehenden EEG-Novelle und können so unmittelbar Kostensenkungspotenziale heben.
Hierzu gehören einige Anpassungen bei der Förderung des Zubaus neuer Photovoltaik-Dachanlagen: Neue PV-Dachanlagen zur Eigenversorgung sollten künftig ihren Überschuss-Strom aus Sicht des BDEW ungefördert direktvermarkten und erzielen dennoch eine für den weiteren Ausbau erforderliche Wirtschaftlichkeit. Weitere Einsparmöglichkeiten sieht der BDEW z.B. bei der Windenergie an Land, wo sich geringere Förderkosten von bis zu 15 Prozent pro kWh ergeben, wenn künftig auf die Kompensation der sogenannten „Innerparkverschattung“ verzichtet oder diese auf 10 % begrenzt wird. Sie schafft derzeit einen Anreiz, Windenergieanlagen enger zu stellen und so auf der gleichen Fläche zwar mehr Strom zu erzeugen, dies aber auch zu höheren Kosten pro kWh.
Die vergleichsweise hohen Förderkosten für Strom aus kleinen Biogasanlagen lassen sich erheblich verringern, indem die derzeitige Regelung im EEG fortbesteht: Ihr zufolge wird voraussichtlich nur rund ein Drittel der in den kommenden Jahren aus dem EEG fallenden Biogasanlagen eine Anschlussförderung erhalten, während andere Anlagen aus dem Markt ausscheiden. Dieser Pfad muss fortbestehen.
Ein wesentliches Einsparpotenzial bei den EEG-Förderkosten sieht der BDEW in einem nach Technologien und Inbetriebnahmejahren differenzierten Anreiz für Bestandsanlagen, künftig bei negativen Preisen auf die EEG-Förderung und die Einspeisung des Stroms zu verzichten. Stattdessen sollten die EE-Anlagen in Zeiten von Börsenstrompreisen über null eine höhere EEG-Förderung erhalten. Nutzen viele EE-Anlagen diese Möglichkeit, würden dem EEG-Konto Zahlungen in Zeiten negativer Preise erspart und zusätzlich würden seltener negative Preise auftreten. Diese Möglichkeit zu einem Wechsel in den aktuellen § 51a EEG besteht bisher nur für EE-Anlagen der Inbetriebnahmejahre bis 2015, die auch bei negativen Börsenstrompreisen durchgehend die EEG-Förderung erhalten.