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BDEW-Stellungnahme zum „Aktionsplan Gebotszone“

Der BDEW bewertet die genannten Maßnahmen als geeignet, um Netzengpässe zu verringern. Weitere werden angeregt, sie zusätzlich mit aufzunehmen.

Der BDEW unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des BMWE, die einheitliche deutsch-luxemburgische Gebotszone zu erhalten. Wir bewerten die im Aktionsplan genannten Maßnahmen insgesamt als geeignet, um Netzengpässe zu verringern. Positiv hervorgehoben werden insbesondere die Handlungsfelder Netzübertragungskapazitäten, Engpassmanagement und Synchronisierung von Erzeugung, Verbrauch und Speichern. In der Stellungnahme davon abweichende Antworten dienen als Anregung, welche Maßnahmen noch zusätzlich aus BDEW-Sicht genannt und im weiteren Verlauf umgesetzt werden sollten. Dazu zählt, (i) Freileitungen im Höchstspannungsnetz zur Beschleunigung des Netzausbaus Vorrang zu verschaffen, sowie (ii) Flexibilitäten auf Last- und Einspeiseseite stärker einzubinden. Dagegen warnen wir vor möglichen Fehlanreizen durch Einspeiseentgelte und sprechen uns für die Beibehaltung des Referenzertragsmodells aus. Zudem empfehlen wir klare Legaldefinitionen für die Begriffe „markt-, netz-, und systemdienlich“, um einen rechtssicheren Rahmen für neue Anreizsysteme zu schaffen. Insgesamt empfehlen wir im Aktionsplan darzustellen, in welchem Umfang die genannten Maßnahmen tatsächlich zur Beschleunigung des Netzausbaus und damit zum langfristigen Erhalt der einheitlichen Gebotszone beitragen sollen.

Hintergrund

Das BMWE hat einen neuen „Aktionsplan Gebotszone“ erarbeitet, den es zeitnah an die Europäische Kommission übermitteln wird. Hiermit verbunden beabsichtigt das BMWE entsprechend Art. 14 Strombinnenmarktverordnung die Europäische Kommission zu unterrichten, dass Deutschland an der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Gebotszone festhält. Der „Aktionsplan Gebotszone“ ist ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung, mit dem Deutschland auf Vorgaben des Art. 15 Strombinnenmarktverordnung reagiert. Gemäß Artikel 14 und 15 Strombinnenmarktverordnung kann ein Mitgliedstaat einen sog. Aktionsplan aufstellen, wenn im Rahmen der Gebotszonenüberprüfung strukturelle Netzengpässe festgestellt werden. Statt eine sofortige Änderung der Gebotszonenkonfiguration vorzunehmen, ermöglicht der Aktionsplan, diese Engpässe durch gezielte Maßnahmen zu beseitigen. Der o. g. Aktionsplan fokussiert sich auf die Maßnahmen (i) Netzübertragungskapazitäten erhöhen, (ii) Engpassmanagement zukunftsfähig ausgestalten, und (iii) Synchronisierung von Erzeugung, Verbrauch und Speichern mit dem Stromnetz.

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