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BDEW-Stellungnahme zum BNetzA-Impulspapier zur Kupfer-Glas-Migration

Sicherstellung diskriminierungsfreier Kupferabschaltungen durch Gleichberechtigung beim Initiativrecht.

Das Impulspapier der BNetzA zielt darauf ab, Transparenz über die Struktur und den Ablauf der komplexen Verfahren zur Abschaltung des Kupfernetzes gemäß § 34 TKG zu schaffen. Nach Auffassung der BNetzA besitzt die Telekom als marktmächtiges Unternehmen derzeit das alleinige Initiativrecht zur Beantragung von Kupferabschaltungen. Für die Kupfer-Glas-Migration schlägt die Behörde einen dreistufigen Prozess vor, der zunächst auf eine freiwillige Migration abzielt und in weiteren Schritten auch konkrete technische Abschaltungen einzelner regionaler Kupfernetze vorsieht.

Der BDEW unterstützt das Ziel, die Kupfernetze in den kommenden Jahren zugunsten einer zukunftssicheren Glasfasertechnologie umzustellen. Allerdings geht das Impulspapier nicht darauf ein, wie die Kupfer-Glas-Migration in Gebieten erfolgen soll, in denen alternative Netzbetreiber – und nicht das marktmächtige Unternehmen – bereits flächendeckend Glasfaser ausgebaut haben.

Aus Sicht des BDEW birgt ein ausschließlich bei der Telekom liegendes Initiativrecht zur Abschaltung der Kupfernetze die Gefahr eines strategischen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung. Daher fordert der BDEW, dass künftig auch alternative Netzbetreiber das Verfahren zur Abschaltung von Kupfernetzen bei der Bundesnetzagentur initiieren können.

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