Der BDEW begrüßt grundsätzlich das Ziel der EU-Kommission, digitale Rechtsakte zu vereinfachen. Kritisiert wird jedoch die hohe Geschwindigkeit und der frühe Zeitpunkt des Omnibus-Vorhabens, da viele Regelungen gerade erst in Kraft getreten sind. Planungssicherheit und Innovationsfähigkeit der Energie- und Wasserwirtschaft könnten dadurch gefährdet werden. Die BDEW-Stellungnahme adressiert zentrale Rechtsakte, die möglicherweise Teil des Digital-Omnibusses sein könnten. Es wird zu folgenden Rechtsakten Stellung bezogen: KI-Verordnung (AI Act), Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie Gesetzgebung im Bereich Telekommunikation. Der Data Act soll nach Ansicht des BDEW vom Digital-Omnibus ausgenommen bleiben.