Drucken

BDEW-Stellungnahme zum Diskussionspapier der BNetzA

Zur Ausnahme von Preisnachlässen an Erdgasspeicher- und Kopplungspunkten zwischen Mitgliedstaaten nach GasVO.

Der BDEW weist in der Stellungnahme darauf hin, dass das Diskussionspapier nicht eindeutig erkennen lässt, ob die BNetzA Ausnahmen von Rabatten für Einspeisepunkte aus Erzeugungsanlagen ausschließt und spricht sich klar gegen eine Ausnahme von Preisnachlässen für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase an Einspeisepunkten aus Erzeugungsanlagen aus. Aufgrund hoher Umsetzungskosten und fehlender belastbarer Marktsignale fordert der BDEW hingegen eine Ausnahme von Preisnachlässen an Grenzübergangs- und Speicherpunkten.

Erläuterungen und Hinweise

Hintergrund des Diskussionspapiers sind Art. 18 Abs. 1 und Abs. 4 GasVO, die grundsätzlich Preisnachlässe für erneuerbares Gas und kohlenstoffarmes Gas unter den dort genannten Voraussetzungen vorsehen. Regulierungsbehörden können nach Art. 18 Abs. 5 GasVO aber Ausnahmen von diesem Grundsatz beschließen. Die BNetzA stellt zur Debatte, ob von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden soll. Eine solche Ausnahmeregelung ließe sich gemäß den Ausführungen der BNetzA nur begründen mit der bereits fortgeschrittenen Einführung von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen (Art. 18 Abs. 5 lit. b).  

Suche