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BDEW-Stellungnahme zum EU-2040-Klimaziel

BDEW legt Stellungnahme zum Treibhausgasreduktionsziel der EU für 2040 vor.

Die Europäische Kommission hat am 2. Juli 2025 den Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität vorgelegt. Der Vorschlag sieht für das "Europäische Klimagesetz" die Festlegung eines Klimazwischenziels für 2040 in Höhe von 90 Prozent gegenüber 1990 vor. Der Legislativvorschlag formuliert zudem Leitlinien für die Überprüfung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union für den Zeitraum nach 2030 durch die EU-Kommission.

Der BDEW unterstützt die bestehenden europäischen Klimaschutzziele und befürwortet grundsätzlich die Einführung eines verbindlichen Unionsziels für 2040 als Gemeinschaftsaufgabe in Europa. Die Zielfestlegung muss in Zusammenhang mit dem bestehenden und zukünftigen Maßnahmenrahmen gesetzt werden, um die Machbarkeit sicherstellen zu können. Dazu müssen insbesondere angesichts der veränderten geopolitischen und geoökonomischen Ausgangsbedingungen Wettbewerbsfähigkeit und Standortsicherung ebenso wie strategische Resilienz und Versorgungssicherheit sichergestellt werden.

Der BDEW begrüßt die begrenzte Anrechenbarkeit internationaler Gutschriften. Dauerhafte zertifizierte CO₂-Entnahmen aus EU-Projekten sollten frühzeitig unter Beachtung des Schutzes der Wasserressourcen in das EU-ETS einbezogen werden. Es müssen zusätzliche flankierende Maßnahmen zur CO2-Preisdämpfung und Entlastung vulnerabler Gruppen für das ETS2 vorgesehen werden. Die Europäische Klimaschutzverordnung (ESR) sollte nach 2030 nicht in der bestehenden Form mit einzelspezifischen Mitgliedstaatenvorgaben fortgeführt werden. Entscheidend ist, dass für Deutschland im Rahmen der EU-Lastenverteilung keine stärkere Belastung als durch die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes erfolgt.

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