In seiner Stellungnahme kommentiert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die am 26. Februar 2025 von der Europäischen Kommission vorgelegten Reformvorschläge zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, Taxonomie) und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten (CSDDD). Kernpunkte der Stellungnahme sind die Forderung nach einem Moratorium für neue oder verschärfte Vorgaben sowie eine gezielte Vereinfachung bestehender Regelungen. Der BDEW begrüßt die geplante Entlastung betroffener Unternehmen spricht sich jedoch zeitgleich für praxistaugliche und verhältnismäßige Anforderungen aus. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Reduzierung bürokratischer Belastungen, der Begrenzung der Berichtspflichten und einer realistischen Umsetzung der Sorgfaltspflichten in Lieferketten.
Weiteres Verfahren
Der BDEW hat seine Stellungnahme bereits an die zuständigen Gremien der Europäischen Union sowie an die relevanten Bundesministerien zur weiteren Veranlassung übermittelt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist zunächst am 23. April 2025 ein erster Austausch von Standpunkten vorgesehen. Bis zum 4. Juni 2025 soll der Entwurf des Berichts an das JURI-Sekretariat (Rechtsausschuss) übermittelt und anschließend bis zum 6. Juni 2025 zur Übersetzung weitergeleitet werden. Die Vorstellung des Entwurfsberichts im Rechtsausschuss ist für den Zeitraum vom 23. bis 24. Juni 2025 geplant. Änderungsanträge können bis zum 27. Juni 2025 eingereicht werden, über die am 14. und 15. Juli 2025 beraten wird. Die Abstimmung im JURI-Ausschuss ist für den 13. Oktober 2025 angesetzt. Die abschließende Abstimmung im Plenum ist für die zweite Oktober-Sitzung 2025 vorgesehen; ein konkreter Termin steht noch aus.