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BDEW-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMUV

Stellungnahme zur Änderung der Verwaltungsvorschrift und zum Erlass von Besonderen Technischen Anleitungen.

Erläuterungen und Hinweise inkl. Kurzbeschreibung

Das BMUV hat am 7. März 2025 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) und zum Erlass von Besonderen Technischen Anleitungen zur Reinhaltung der Luft für bestimmte Anlagenarten vorgelegt. Im Zuge der Umsetzung der novellierten Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) muss auch die TA-Luft als zentrale Verwaltungsvorschrift angepasst werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen. Zudem soll die TA-Luft in einen allgemeinen Teil und zehn „Besondere Technische Anleitungen“ entsprechend den Hauptgruppen aus Anhang 1 der 4. BImSchV geordnet werden („Kapitellösung“), um eine rechtssichere Anwendung der Verwaltungsvorschriften in der Praxis zu gewährleisten sowie eine zügige Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen zu ermöglichen.

In seiner Stellungnahme unterstützt der BDEW grundsätzlich die vorgesehene Aufteilung der TA-Luft. Darüber hinaus enthält der Entwurf noch ergänzende Vorschläge zur Umsetzung von Artikel 14 und 18 der IED im Hinblick auf Feuerungsanlagen, bei denen zur Sicherstellung der Einhaltung von Umweltqualitätsnormen strengere Auflagen erforderlich sind. Dabei geht der Regelungsentwurf jedoch hinsichtlich Auslösetatbestand und Rechtsfolge über das europarechtlich Erforderliche hinaus und sollte daher zur Vermeidung unnötigen bürokratischen Aufwands noch anpasst werden.

Weiteres Verfahren

Der Kabinettsbeschluss soll erst unter der neuen Bundesregierung getroffen werden.

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