Der BDEW lehnt die im Referentenentwurf enthaltene Aufhebung der Stoffstrombilanz ausfolgenden Gründen ab:
- Die Stoffstrombilanz ist das bundesweit einzige Instrument in der Düngepolitik Nährstoffe einzelbetrieblich zu erfassen und somit das Verursacherprinzip umzusetzen und die Betriebe nicht über Ausnahmen, sondern Gleichstellung zu bewerten.
- Nach dem „Once Only“-Prinzip die Daten der Stoffstrombilanz (einzelbetriebliche Nährstofferfassung) einmal zu erfassen, zu melden und zu nutzen. Mit dem Ziel: Bürokratie abzubauen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, Datenqualität zu verbessern und die Effizienz staatlicher IT-Systeme zu erhöhen.
- Die Wirtschaftlichkeit durch die Stoffstrombilanz zu erhöhen.
- Die Erfüllung europarechtlicher Verpflichtungen und Ziele einzuhalten und umzusetzen, um einem erneuten Vertragsverletzungsverfahren zu entgehen.
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