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BDEW-Stellungnahme zum Referentenentwurf Stoffstrombilanz

Das Landwirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf zur Aufhebung der Stoffstrombilanz veröffentlicht, zu der der BDEW Stellung genommen hat.

Der BDEW lehnt die im Referentenentwurf enthaltene Aufhebung der Stoffstrombilanz ausfolgenden Gründen ab:

  • Die Stoffstrombilanz ist das bundesweit einzige Instrument in der Düngepolitik Nährstoffe einzelbetrieblich zu erfassen und somit das Verursacherprinzip umzusetzen und die Betriebe nicht über Ausnahmen, sondern Gleichstellung zu bewerten.
  • Nach dem „Once Only“-Prinzip die Daten der Stoffstrombilanz (einzelbetriebliche Nährstofferfassung) einmal zu erfassen, zu melden und zu nutzen. Mit dem Ziel: Bürokratie abzubauen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, Datenqualität zu verbessern und die Effizienz staatlicher IT-Systeme zu erhöhen.
  • Die Wirtschaftlichkeit durch die Stoffstrombilanz zu erhöhen.
  • Die Erfüllung europarechtlicher Verpflichtungen und Ziele einzuhalten und umzusetzen, um einem erneuten Vertragsverletzungsverfahren zu entgehen.

Die vollständige Stellungnahme können Sie am Ende der Seite downloaden.
 

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