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BDEW-Stellungnahme zum Vergabebeschleunigungsgesetz

Der BDEW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, das Vergaberecht praxisnäher und effizienter zu gestalten – insbesondere vor dem Hintergrund der enormen Investitionen von rund 721 Milliarden Euro, die bis 2030 für die Umsetzung der Energiewende erforderlich sind. Die öffentliche Auftragsvergabe spielt hierbei eine zentrale Rolle und muss dringend beschleunigt werden.

Wesentliche Inhalte des Entwurfs und Bewertung durch den BDEW

  • Losvergabe (§ 97 Abs. 4 GWB-E): Der Entwurf hält am Vorrang der Teil- und Fachlosvergabe fest. Ausnahmen sollen nur für Projekte gelten, die aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ finanziert werden und einen sehr hohen Auftragswert überschreiten. Der BDEW sieht hier dringenden Nachbesserungsbedarf, da private Auftraggeber nicht vom Sondervermögen profitieren können – dies führt zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung.
  • Eignungsnachweise im EU-Vergabeverfahren: Die vorgesehene nachgelagerte Prüfung wird grundsätzlich positiv bewertet. Der BDEW plädiert jedoch dafür, dies als Kann-Vorschrift auszugestalten, um bewährte Verfahrensabläufe – insbesondere bei zweistufigen Verfahren – weiterhin zu ermöglichen.
  • Ausnahme von der Vertragsunwirksamkeit (§ 135 Abs. 4 GWB-E): Die geplante Regelung wird begrüßt, allerdings als zu eng gefasst kritisiert. Um Rechtssicherheit für Auftraggeber und -nehmer zu schaffen, sollte der Anwendungsbereich erweitert werden.

Darüber hinaus fordert der BDEW weitere Maßnahmen, um die Vergabepraxis spürbar zu entlasten:

  • Vereinfachungen bei Planungsleistungen, etwa durch Ausnahmeregeln bei Infrastrukturprojekten.
  • Vergaberechtliche Erleichterungen für Wärmeprojekte, insbesondere Geothermie, durch flexiblere Verfahren und reduzierte Anforderungen in frühen Phasen.
  • Rechtssicherheit bei technischen Alleinstellungsmerkmalen und mehr Klarheit im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.
  • Abbau bürokratischer Hürden, etwa durch reduzierte Dokumentationspflichten.

Der BDEW betont, dass der Entwurf ein wichtiger Schritt ist, aber noch weiterentwickelt werden muss – hin zu einem handhabbaren, innovationsfreundlichen Vergaberecht, das die Energie- und Wärmewende ermöglicht.

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