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BDEW-Stellungnahme zur MiFID II- / REMIT II-Konsultation der EU-KOM

Überprüfung der Funktionsweise der Rohstoffderivatemärkte und bestimmter Aspekte im Zusammenhang mit Spotenergiemärkten.

Kernaussagen der BDEW-Stellungnahme im Überblick

In seiner Stellungnahme hält der BDEW zu jedem Kapitel des Konsultationsdokuments folgende Kernaussagen fest:

  • Meldewesen: Im ersten Kapitel der Konsultation werden überwiegend technische Aspekte der Datenerhebung und Verarbeitung behandelt, die die Umsetzung von REMIT und MiFiD/MiFIR/EMIR, durch europäische und nationale Regulierungsbehörden betreffen. Die DG FISMA interessiert sich hier im ersten Schritt für das Design bestehender Meldepflichten. Als BDEW vertreten wir die Position, dass unsere Mitgliedunternehmen bereits einer Vielzahl von Meldepflichten nachkommen. Daher regen wir an, dass vor allem der Austausch zwischen den Regulierungsbehörden verbessert werden sollte. Vorhandene Daten sollten zusammengefasst werden (data pooling) und Regulierungsbehörden sollten bei berechtigtem Interesse Zugriff auf relevante Datensets haben. Ein Neudesign oder weitere Verpflichtungen lehnen wir daher ab, auch weil dies mit Mehrkosten verbunden ist, die letztlich Energie für Endkund:innen verteuert.
  • Nebentätigkeitsausnahme (Ancillary Activity Exemption, AAE): Commodity-Derivatmärkte sind u.a. durch die starke Beteiligung von Unternehmen gekennzeichnet, deren Haupttätigkeit nicht die Erbringung von Finanzdienstleistungen ist. Das betrifft vor allem Energieunternehmen, die am Handel teilnehmen. Aufgrund der Nebentätigkeitsausnahme ist für diese Unternehmen der Handel mit Derivaten nicht lizenzpflichtig. Diese Ausnahme ist zentral für den Handel in der Energiewirtschaft. Eine Ausdehnung der MiFID auf solche Unternehmen hätte zur Folge, dass erhebliche Rücklagen für den Handel gebildet werden müssten. Als BDEW treten wir dafür ein, dass die Nebentätigkeitsausnahme erhalten bleibt – sonst würden die Transaktionskosten erheblich gesteigert werden, was die Preise für die Endverbraucher:innen erhöhen würde. Zentral ist hier zudem der Erhalt des sog. C.6-CarveOut in der Definition von Finanzinstrumenten.
  • Position management and reporting: Die MiFID verlangt den Datenaustausch zwischen Handelsplattformen bezüglich der gehandelten Positionen seitens der Marktteilnehmer – u.a. um verdächtige Handelsaktivitäten melden zu können. Die DG FISMA möchte diese Pflichten ausweiten. Als BDEW betonen wir, dass die Verfolgung von Insiderhandel oder verdächtigen Handelsaktivitäten zentral für die Marktintegrität ist. Alle Handelsplätze, Energiebörsen und Marktteilnehmer unserer Mitgliedschaft kooperieren mit den Regulierungsbehörden und erfüllen bereits eine Vielzahl von Meldepflichten und sind auch bereit, in Krisenfällen weitere Daten bereit zu stellen. Wie in Kapitel 1 jedoch angeregt, sollten die bereits vorhandenen Daten effizienter genutzt werden und auch zwischen den Regulierungsbehörden ausgetauscht und ausgewertet werden.
  • Positionslimite: Positionslimits adressieren Konzentrationsrisiken und Marktmachtausübung. Im existierenden Regime gibt es etablierte Meldepflichten. Ein Eingriff in die existierenden Positionslimite kann zu erheblichen Verzerrungen im Markt führen. Fehlende Liquidität kann die Folge sein, was auch die Preise für Endkund:innen erhöht. Als BDEW sprechen wir uns für den Erhalt der aktuell gültigen Vorgaben ein und regen einen verbesserten Datenaustauch zwischen den Regulierungsbehörden an.
  • Circuit Breakers: Hierbei handelt es sich um ein Instrument, das vorwiegend an Finanzmärkten zum Einsatz kommt, um äußerst volatile Preisentwicklungen zu stoppen. Aus regulatorischer Sicht herrscht die Idee vor, dass man dies auch auf physischen Energiemärkten einsetzen sollte, um steigende Preise zu kappen. Aus Sicht des BDEW ist diese Vorstellung nicht nachvollziehbar, da auf den Energiemärkten ein realer Warenaustausch stattfindet. Ein Eingriff in diese Transaktionen hätte reale Folgen und gefährdet die Versorgungsicherheit und verzerrt auch die Preisbildung. Circuit Breakers lehnen wir daher ab.
  • Rückschlüsse aus dem Draghi-Report: Das abschließende Kapitel beschäftigt sich mit weiteren Themen, die in den vorherigen Kapiteln nicht angesprochen wurden, wie dem Market Correction Mechanism (MCM) oder erfragt die Einschätzung zur Verbesserung der derzeitigen Marktsituation. Als BDEW haben wir in den vorherigen Kapiteln ein konsistentes Narrativ aufgebaut und dargelegt, wie die derzeitige Situation seitens der Regulierungsbehörden verbessert werden könnte. Es scheint so, als werden nicht alle Daten auch zwischen den Behörden genutzt und dann aufgrund nicht ausgetauschter Daten Fehlschlüsse gezogen. Daher regen wir an den Datenaustausch zu verbessern.

Hintergrund

Ziel der vorliegenden Konsultation ist es, die bestehenden Regeln – insbesondere im Hinblick auf Versorgungssicherheit, Markttransparenz und den Umgang mit Preisschwankungen – zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Im Fokus stehen insbesondere die Fragen, ob die aktuellen Vorschriften weiterhin angemessen sind, wie effektiv sie zur Stabilität der Märkte beitragen und ob sie die Versorgungssicherheit und Preisbildung in Europa ausreichend unterstützen.

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