Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 18. September 2025 das Festlegungsverfahren zur „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL, Az.: 618-25-02)“ eröffnet hat, das die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen durch das „Solarpaket“ und das „PV-Spitzengesetz“ zur Speicherflexibilisierung, insbesondere in §§ 19 Abs. 3 ff. EEG, verfolgt. Der BDEW befürwortet die Nutzung des überwiegend noch ruhenden Potenzials von Speichern unter den Prämissen einer sicheren und zuverlässigen Stromversorgung sowie ausreichender Umsetzungsfristen für die betroffenen Marktakteure im Rahmen des Änderungsmanagements der Marktkommunikation. In diesem Zusammenhang regt der BDEW an, einen Rahmen zu setzen, der den Anforderungen an alle betroffenen Marktrollen Rechnung trägt. Eine funktionierende Umsetzung setzt voraus, dass massengeschäftstaugliche Lösungen mit auskömmlichen Fristen festgelegt und kosteneffizient umgesetzt werden können. Hierfür sind erhebliche Vereinfachungen erforderlich.
Der BDEW begrüßt zudem, dass die BNetzA weitere rechtssichere Rahmenbedingungen für das bidirektionale Laden und Anreize für die wirtschaftliche Nutzung schafft. Bidirektionales Laden ist eine attraktive Mehrwertdienstleistung für VerbraucherInnen und eine sinnvolle Flexibilitätsoption in einem zunehmend dezentralen und von Strom aus dargebotsabhängigen Erneuerbaren Energien (EE) geprägten Stromsystem. Der vorliegende Festlegungsentwurf stellt Ladepunkte nun mit stationären Speichern gleich und ermöglicht eine bilanzielle Unterscheidung von Netz- und EE-Strom, unter Beibehaltung der EEG-Förderfähigkeit. Auf diese Weise können Fahrzeuge aktiv am Strom- und Energiemarkt teilnehmen und VerbraucherInnen erhalten weitere Anreize für den Umstieg auf die Elektromobilität.