Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28. April 2025 den Entwurf einer neuen Gasspeicherfüllstandsverordnung zur Prüfung und Kommentierung bis 12 Uhr am Dienstag, 29. April 2025 vorgelegt.
Mit der Verordnung sollen die Füllstandsvorgaben für die deutschen Gasspeicher abgesenkt werden:
- für Kavernenspeicher sowie für die vier süddeutschen Porenspeicher Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg auf 80 Prozent zum Stichtag 1. November
- für alle anderen Porenspeicher auf 45 Prozent zum Stichtag 1. November.
Das BMWK listet weitere Details im Vorblatt sowie in der Begründung zur Verordnung auf. Das Ministerium weist gesondert auf das Angemessenheits-Erfordernis des § 35a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes hin. Angesichts der Empfehlung der Europäischen Kommission
vom 5. März 2025 (C(2025) 1481 final) sowie der jetzigen Gasversorgungssituation ist ein Eingreifen der Trading Hub Europe GmbH derzeit nicht vorgesehen.
BDEW-Bewertung
Der BDEW unterstützt die Absenkung der Füllstandsvorgaben und begrüßt, dass damit noch relativ frühzeitig Klarheit geschaffen und ein wichtiges Signal an den Markt gegeben wird. Dieses setzt allerdings voraus, dass die Änderungen des EU-Rechtsrahmens wie vorgeschlagen
umgesetzt werden. Die Absenkung der Füllstandsvorgaben kann wesentlich dazu beitragen, die Ziele einer marktgerechten und kosteneffizienten Befüllung der Gasspeicher in 2025 und einer sicheren Versorgung im Winter 2025/26 zu erreichen.
Weiteres Verfahren
Dem Vernehmen nach ist mit einer Verabschiedung der Verordnung durch Bundeskabinett am 30. April zu rechnen.