Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat eine Verbändeanhörung zum Hohe-See-Einbringungsgesetz und zur Ratifizierung des Amendments des Londoner Protokolls durchgeführt. Nachdem das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) zuletzt vom Kabinett verabschiedet wurde, werden hiermit die weiteren notwendigen Schritte unternommen, um den internationalen Transport und die Speicherung von CO2 zu ermöglichen.
Beide Referentenentwürfe sind Teil eines Gesetzespakets, zu dem sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verpflichtet hat. Laut Koalitionsvertrag soll die Ratifizierung der Änderung des Londoner Protokolls höchste Priorität haben, um die Offshore-Speicherung von CO₂ außerhalb des Küstenmeeres in der AWZ und auf dem Festlandssockel in der Nordsee zu ermöglichen.
Die Entwürfe hatten – in leicht abgeänderter Form – bereits in der 20. Legislaturperiode die Ressortabstimmung durchlaufen. Auch den Ländern und Verbänden war die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben worden. Aufgrund des vorzeitigen Endes der Regierungskoalition konnten sie nicht mehr verabschiedet werden.
Der BDEW hat sich mit einer Stellungnahme in die Verbändeanhörung eingebracht. In der Stellungnahme begrüßt der BDEW das Gesetzespaket und fordert eine schnelle Umsetzung der Gesetze, um endlich die rechtliche Grundlage für die Carbon-Management-Technologien zu schaffen. Darüber hinaus werden Anmerkungen zu einzelnen Paragraphen im Gesetzestext eingebracht.