Dieser Schritt markiert einen weiteren Meilenstein im Bemühen um eine praxistaugliche und zukunftssichere Ausgestaltung des Redispatch 2.0-Prozesses. Der BDEW hat sich mit einer Stellungnahme im Festlegungsverfahren eingebracht.
Der BDEW begrüßt den Entwurf grundsätzlich, als weiteren Schritt den weiterentwickelten Redispatch 2.0 in die Praxis umzusetzen. Bereits in früheren Beiträgen, darunter das Abschlusspapier der BDEW-Task Force vom 27. September 2023 sowie das Positionspapier vom 1. Juli 2024, hat der BDEW wichtige Impulse eingebracht.
Der BDEW fordert, dass die neuen Regelungen den Rahmen dafür schaffen müssen, dass die Kommunikationsprozesse iterativ und auf Basis bestehender Praxiserfahrungen bei Bedarf überarbeitet, verstetigt oder angepasst werden können. Der BDEW schlägt zudem u.a. Änderungen im Bereich Bilanzierungsmodelle, Ausfallarbeit, Informationsbereitstellung, Netzbetreiberkoordinierung, Kommunikationsprozesse sowie bezüglich des sog. Wind-Bin-Verfahrens vor.