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BDEW zum KRITIS-Dachgesetz

Gesetz des Bundesministeriums des Innern zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz).

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt, dass das KRITIS-Dach-gesetz nun endlich in die Verbändeanhörung gegeben wurde. Dieser Schritt hätte jedoch deutlich früher erfolgen müssen – zumal gegenüber dem Regierungsentwurf aus dem vergangenen Jahr nur marginale Änderungen erkennbar sind. Angesichts der aktuellen Bedrohungslage benötigen KRITIS-Betreiber schnellstmöglich Rechts- und Investitionssicherheit, damit der Schutz kritischer Infrastrukturen weiterhin vorausschauend gewährleistet werden kann. Aufgrund die-ser Verzögerung und des Umstandes, dass die Umsetzungsfristen aus der CER-Richtlinie davon unberührt bleiben, entsteht den Betreibern kritischer Infrastrukturen eine Umsetzungsfrist der Resilienzpflichten von voraussichtlich lediglich 10 Monaten nach Registrierung.

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