Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt, dass das KRITIS-Dach-gesetz nun endlich in die Verbändeanhörung gegeben wurde. Dieser Schritt hätte jedoch deutlich früher erfolgen müssen – zumal gegenüber dem Regierungsentwurf aus dem vergangenen Jahr nur marginale Änderungen erkennbar sind. Angesichts der aktuellen Bedrohungslage benötigen KRITIS-Betreiber schnellstmöglich Rechts- und Investitionssicherheit, damit der Schutz kritischer Infrastrukturen weiterhin vorausschauend gewährleistet werden kann. Aufgrund die-ser Verzögerung und des Umstandes, dass die Umsetzungsfristen aus der CER-Richtlinie davon unberührt bleiben, entsteht den Betreibern kritischer Infrastrukturen eine Umsetzungsfrist der Resilienzpflichten von voraussichtlich lediglich 10 Monaten nach Registrierung.