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BImSchG: BMUKN legt zweiten Entwurf zur Umsetzung der IED vor

Der BDEW sieht noch erheblichen Änderungsbedarf, um die von der Bundesregierung angestrebte 1:1-Umsetzung zu erreichen

Erläuterungen und Hinweise inkl. Kurzbeschreibung

Das BMUKN hat am 4. Juli 2025 den Zweiten Referentenentwurf zur Umsetzung der novellierten Industrieemissions-Richtlinie (EU) 2024/178 (IED) über ein Artikelgesetz und eine Mantelverordnung vorgelegt. 

Der BDEW begrüßt die Absicht des BMUKN, die neuen europäischen Regelungen 1:1 umzusetzen. 

Im Rahmen der ersten Verbändeanhörung hat der BDEW im Januar 2025 eine erste Stellungnahme vorgelegt. Vor diesem Hintergrund begrüßt der BDEW ausdrücklich die Änderungen im Zweiten Entwurf, die darauf abzielen, die neuen Betreiberpflichten eindeutig auf IED-Anlagen zu begrenzen und den durch die neue Umweltmanagement-Verordnung ausgelösten Verwaltungsaufwand insbesondere im Hinblick auf das Chemikalienmanagement und die Anfertigung von Transformationsplänen zu verringern. In seiner jetzt vorgelegten zweiten Stellungnahme legt der BDEW dar, dass immer noch erheblicher und bedeutsamer Änderungsbedarf besteht, insbesondere bei den Übergangsregelungen, den Ausnahmetatbeständen sowie in den neuen wasserrechtlichen Bestimmungen, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und eine bürokratiearme Umsetzung der IED zu erreichen.

Weiteres Verfahren

Das BMUKN strebt einen Kabinettsbeschluss im Oktober 2025 an. Anschließend werden sich Bundestag und Bundesrat mit den Vorschlägen befassen. Der Abschluss des Verfahren soll fristgerecht bis zum Sommer 2026 erreicht werden.
 

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