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Stromnetzentgelte für Industrie und Gewerbe

Der BDEW hat zum Diskussionspapier der Bundesnetzagentur (BNetzA) Stellung genommen.

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. September 2025 ein neues Diskussionspapier zu den Stromnetzentgelten für Industrie und Gewerbe als Teil des Prozesses zur Weiterentwicklung der allgemeinen Netzentgeltsystematik vorgelegt (AgNes, GBK-25-01-1#3). Bereits im Juli 2024 hatte die BNetzA erste Eckpunkte zu den Sondernetzentgelten für Industriekunden vorgelegt, die ein Auslaufen des bestehenden Bandlastprivilegs und einen Ersatz durch einen Flexibilitätsanreiz vorgesehen hatten. Inzwischen wurde das Verfahren in den übergreifenden AgNes-Prozess integriert. Mit dem nun vorliegenden Diskussionspapier stellt die BNetzA drei neue Ansätze vor, mit der Flexibilität bei Industriekunden angereizt werden könnte.

Der BDEW begrüßt grundsätzlich die Überarbeitung der bisherigen Bandlastprivilegierung gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV. Aus Sicht des BDEW sollten Rabatte auf Netzentgelte für Industrie und Gewerbe künftig an netzdienliche Flexibilitäten geknüpft sein. Wichtig ist eine enge Verzahnung mit dem AgNes-Prozess. Mögliche Rabattierungen sollten demnach erst nach Festlegung der Grundsystematik definiert werden. Dabei sollten die Regelungen möglichst praxistauglich und aufwandarm für alle beteiligten sein.

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