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Datenerhebung der Bundesnetzagentur zur Netzleistungsfähigkeit

Weiterhin großer jährlicher Mehraufwand für alle Stromverteilnetzbetreiber

Die Bundesnetzagentur plant, die Qualitätsregulierung für Stromverteilnetzbetreiber um die Netzleistungsfähigkeit mit den beiden Bestandteilen „Energiewendekompetenz“ und „Digitalisierung“ zu erweitern. Wie schon im Jahr 2025 wird die Behörde Daten bei allen Stromverteilnetzbetreibern für die Ermittlung geeigneter Kennzahlen erheben (Festlegungsentwurf und Erhebungsbogen). Die Abfrage soll erneut im Rahmen der jährlichen Erhebung für das Monitoring Energie von März bis April erfolgen.

Der BDEW kritisierte die Abfrage 2025 aufgrund knapper Fristen und hoher bürokratischer Anforderungen stark (Stellungnahme). Zwar verminderte die Bundesnetzagentur für die Abfrage 2026 den Umfang und verbesserte einzelne Schwachstellen. Doch bedeuten die Erhebung und Aufbereitung der teils sehr spezifischen Daten weiterhin erheblichen Aufwand bei den Netzbetreibern. Ein großer Teil der gestrichenen Datenfelder diente allein der Kennzeichnung von Schätzangaben. Der Aufwand vermindert sich dadurch nur geringfügig, doch wird die Einschätzung der Datenqualität deutlich erschwert. Insgesamt ist aus Sicht des BDEW nach wie vor fraglich, ob der mit der erweiterten Qualitätsregulierung verbundene Aufwand für die Netzbetreiber und die Regulierungsbehörde in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht.

Näheres und detaillierte Bewertungen vieler Datenfelder finden Sie in unserer Stellungnahme.

 

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