Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie steigern. Es bietet große Chancen, leider aber auch noch dringenden Nachbesserungsbedarf, insbesondere mit Blick auf die Energie- und Wasser-Infrastruktur.
Unter anderem wird die Energieinfrastruktur nicht explizit genannt – was gerade mit Blick auf die explizite Nennung anderer Bereiche wie Verkehrs- oder Telekommunikationsinfrastruktur zu einer Nichtberücksichtigung der Energieinfrastruktur bei den Beschleunigungs- und Erleichterungsmaßnahmen führt. Darüber hinaus ergeben sich auch rechtliche Herausforderungen, da aufgrund der fehlenden Beachtung der Energieinfrastruktur nun zahlreiche rechtliche Verweise ins Leere laufen – Rechtsunsicherheit droht! Zentral ist, dass auch der Geheimnisschutz umfassend angepasst wird. Die jüngsten Ereignisse in Berlin haben eindrücklich die Dringlichkeit dieser Maßnahmen unterstrichen.
Auch auf der Wasserseite gilt es, zentrale Regelungen anzupassen. Entfällt bspw. das Einvernehmen mit der Wasserbehörde, wie es der Entwurf vorsieht, widerspricht dies der verfassungsrechtlichen Stellung der Wassernutzungen und wirkt sich direkt auf die rechtliche Systematik aus.
Diese und weitere Punkte adressiert der BDEW in seiner beiliegenden ausführlichen Stellungnahme vom 2. Februar 2026 und setzt sich hierfür intensiv im parlamentarischen Verfahren ein.