Der Anschluss von Biogasanlagen an das Gasnetz und die Einspeisung von Biomethan trägt dazu bei, den Anteil an erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen zu steigern. Gleichzeitig können Anschlussbegehren für die Einspeisung von Biogas in ein Spannungsverhältnis mit der Transformation des Gasnetzes und der wirtschaftlichen Effizienz des Netzbetriebs treten.
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen sowohl zum Netzanschluss von Biogasaufbereitungsanlagen an das Gasversorgungsnetz als auch zur Einspeisung von Biomethan treten mit der gesamten Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Parallel dazu müssen die Vorgaben des Gasbinnenmarktpakets, die auch spezifische Vorgaben für Biogas enthalten, in nationales Recht umgesetzt werden. Während die Fragen der Einspeisung bereits von der BNetzA in dem (noch nicht abgeschlossenen) Festlegungsverfahren in Sachen Zugangsregelungen für Biogas – (ZuBio) aufgegriffen wurden, stehen die notwendigen Regelungen zum Netzanschluss von Biogasaufbereitungsanlagen noch aus. Der BDEW positioniert sich in beigefügtem Positionspapier dazu, wie eine effiziente und zukunftsfähige Lösung entwickelt werden kann.
Wesentliche Inhalte
Der BDEW setzt sich dafür ein,
- eine Nachfolgeregelung für den Netzanschluss zeitnah umzusetzen und gesetzlich zu regeln.
- dass nur solche Kosten umgelegt werden können, die aus einem gesamtwirtschaftlich effizienten Netzanschluss resultieren. Die wirtschaftliche Effizienz wird dabei von der Bundesnetzagentur unter Beteiligung von Netzbetreibern, Biomethanproduzenten als auch Biomethankunden in einem Festlegungsverfahren definiert.
- dass Netzanschlüsse vom Netzbetreiber zu realisieren sind, wenn die Anschlusskosten, unterhalb eines noch festzulegenden Schwellenwertes liegen. Die Kostenteilung zwischen Netzbetreiber und Netzanschlussbegehrende soll dann der bisherigen Regelung folgen.
- dass, wenn die Anschlusskosten über dem Schwellenwert liegen, der Anschlussnehmer die Mehrkosten für Investitions- und Betriebskosten, die über die Kosten des effizienten Anschlusses hinausgehen, vollständig trägt.
- dass die Option der Fortführung der Vor-Ort-Verstromung als wirtschaftliche Alternative erhalten bleibt oder eine Verstromung und Einspeisung parallel bzw. wechselnd ermöglicht wird.
Weiteres Verfahren
Das BMWE plant im Rahmen der Umsetzung des EU-Gaspakets eine Neugestaltung der Netzanschlussregeln für die Biomethaneinspeisung. Referentenentwürfe sind für das dritte Quartal 2025 angekündigt, ein Inkrafttreten für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant. Das BDEW-Positionspapier wird dem BMWE und anderen Ministerien als Gestaltungsvorschlag zugesandt.