Die Novelle ist ein Artikelgesetz, d.h. es werden mehrere Gesetze und Verordnungen gleichzeitig angepasst. Sie umfasst 30 Artikel und ändert neben dem EnWG das MsbG, das Energiefinanzierungsgesetz und zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen. Sie wird verkürzt als „Energierechtsnovelle 2025 Strom“ bezeichnet.
In dieser Anwendungshilfe werden die rechtlichen Änderungen einschließlich Handlungshinweisen mit Fokus auf das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) dargestellt. Neben einer Erklärung und Einordnung der Neuregelungen gibt sie, wo dies möglich ist, erste Praxistipps für die Umsetzung bzw. zeigt offene Fragen auf, die im Dialog mit der Branche, den Behörden und ggf. auch dem Gesetzgeber noch zu klären sind.