Am 18.6.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Das ist auch aus Sicht des BDEW ein unterstützenswertes Vorhaben.
Bei den vorgelegten Regelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus muss jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass es in der Folge nicht zu einer Benachteiligung von bereits bestehender oder genehmigter Energieinfrastruktur kommt. Insofern ist insbesondere bei § 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB-E, der für heranrückende Wohnbebauung eine Abweichung von bestehenden Lärmvorschriften zulässt, nachzubessern und neben den berechtigten Zielen der Stärkung des Wohnungsbaus auch der Bestandsschutz und die Weiterentwicklung von Energieerzeugungsstandorten zu gewährleisten. Andernfalls droht der Wegfall wichtiger Standorte für die Energieversorgungssicherheit.
Ebenso wichtig wie die Beschleunigung des Wohnungsbaus ist die weitere Beschleunigung von Energievorhaben. Auch hierfür sind dringende Anpassungen im BauGB erforderlich, die teilweise schon im Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung in der letzten Legislatur enthalten waren und schnellstmöglich in einem weiteren Änderungsgesetz zum Baugesetzbuch umgesetzt werden sollen.
Hierauf hat der BDEW in seiner Stellungnahme vom 25.05.2025 hingewiesen.