Mecklenburg-Vorpommern (MV) hat einen Gesetzesvorschlag in den Bundesrat eingebracht, der eine Änderung des Baugesetzbuches zum Ziel hat. Inhaltlich soll eine Entprivilegierung von Windenergie-Vorhaben bereits eintreten, wenn sich Ziele der Raumordnung in Aufstellung befinden. Konkret sieht der Gesetzesantrag eine Änderung in § 249 Abs. 2 BauGB vor, wonach schon in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung zu einer Entprivilegierung von Windenergie-Vorhaben führen. Dies würde zu einer Schließung des Außenbereichs für die Windenergie schon vor Zielerreichung führen. Der BDEW lehnt diesen Vorschlag entschieden ab und hat eine entsprechende Stellungnahme erstellt.