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Hochlaufentgelt sowie der WANDA-Ergänzung

Höhe des Hochlaufentgeltes für das Wasserstoff-Kernnetz und Eckpunkte zur Ausgestaltung der Entgeltsystematik durch BNetzA konsultiert

Die Große Beschlusskammer der BNetzA hat am 26. März 2025 die Höhe des Hochlaufentgeltes für das Wasserstoff-Kernnetz mit einem begleitenden Gutachten (Festlegungsentwurf des Hochlaufentgeltes für das Wasserstoff-Kernnetz) sowie die Ergänzung der Festlegung WANDA zur Ausdifferenzierung der Entgeltsystematik für das Wasserstoff-Kernnetz durch Multiplikatoren und Rabatte (Eckpunktepapier zur Ergänzung der Festlegung WANDA) zur Konsultation gestellt. Am 15. April 2025 veranstaltete die BNetzA außerdem einen Online-Workshop zum Austausch mit interessierten Marktteilnehmern, an welchem sich der BDEW ebenfalls beteiligt hat.

BDEW-Bewertung

Der BDEW bewertet das zum jetzigen Zeitpunkt konsultierte Hochlaufentgelt von 25,00€/kWh/h/a auf Basis der im Gutachten herangezogenen Szenarien als im Grundsatz nachvollziehbar. Er weist jedoch auch auf die Notwendigkeit von Mechanismen zur Nachsteuerung und zur regelmäßigen Überprüfung hin, sollte sich der Hochlauf verzögern, sowie auf die Auswirkungen auf künftige nachgelagerte Netzinfrastrukturen.

Bezüglich der Ergänzung der Festlegung WANDA begrüßt der BDEW, dass im Sinne der Flexibilität für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft weitere Kapazitätsprodukte neben dem jährlichen, festen Produkt ausdifferenziert und bepreist werden. Der BDEW kritisiert jedoch folgende Überlegungen des Eckpunktepapiers:

  • Zum aktuellen Zeitpunkt erachtet der BDEW den Impuls einer dynamischen Errechnung von Tagesmultiplikatoren als nicht förderlich und plädiert stattdessen gerade in der anfänglichen Hochlaufphase für eine jährliche Festlegung, die der BNetzA obliegen sollte.
  • Auf die Hinzunahme eines Quartalsmultiplikators neben Tages- und Monatsmultiplikatoren kann nach Einschätzung des BDEW zu Anfang des Hochlaufs im Sinne der Vereinfachung verzichtet werden. Die Konsultationen zu WaKandA sahen bisher die Ausgestaltung eines Quartalsprodukts ebenfalls nicht vor.
  • Der BDEW kritisiert außerdem das konsultierte, asymmetrische Modell zur Rabattierung an Speicherpunkten und fordert stattdessen einen symmetrischen, bidirektionalen Rabatt für Ausspeise- und Einspeiseentgelte gleichermaßen, der pauschal prozentual und in signifikanter Höhe anzuwenden ist.

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