Kernaussagen der BDEW-Stellungnahme
- Der BDEW befürwortet grundsätzlich den Vorschlag, neben dem bestehenden 4-Stundenprodukt zusätzlich ein Viertelstundenprodukt für aFRR (Sekundärregelenergie) und mFRR (Tertiärregelenergie) anzubieten. Kürzere Produktzeitscheiben ermöglichen grundsätzlich die Integration Erneuerbarer Energien, da deren Einspeisung oft kurzfristig schwankt.
- Eine Abgabe des Viertelstundenprodukts im Regelleistungsmarkt hält der BDEW frühestens ab Q3 2026 für möglich.
- Allerdings erkennt der BDEW mit der Einführung eines Viertelstundenprodukts in der FCR (Primärregelenergie) keinen Vorteil, wie es bei aFRR und mFRR der Fall wäre. Die Einführung von feingranularen Produkten führt nicht immer notwendigerweise zu mehr Liquidität, wie am Beispiel des Regelarbeitsmarkts sichtbar ist. In diesem Zusammenhang regt der BDEW an, wesentlicher drängendere und seit Jahren diskutierte Themen, wie zum Beispiel die regelzonenübergreifende Besicherung von FCR, prioritär zu diskutieren und zu implementieren.
Hintergrund
Bereits im Januar 2025 hatten die ÜNB eine Umfrage zur Flexibilisierung der RLM-Produktlänge gemacht. Wir hatten uns daran ebenfalls mit einer BDEW-Stellungnahme beteiligt (siehe auch im Anhang). Aufgrund des überwiegend positiven Feedbacks wollen die ÜNB nun in einem nächsten Schritt ihren Vorschlag umsetzen, nämlich zusätzlich zum 4-Stundenprodukt ein Viertelstundenprodukt im Regelleistungsmarkt einzuführen. Hierfür ist es gem. Electricity Balancing Guideline erforderlich, einen Änderungsantrag bei der BNetzA einzureichen, der vorher durch die ÜNB mit allen Stakeholdern konsultiert wurde. Deshalb konsultierten die ÜNB bis zum 14. April 2025 ihr Antragsdokument zur Flexibilisierung der RLM-Produktlänge für aFRR und mFRR, welches mit einem Begleitdokument einhergeht.
Um den Regelleistungsmarkt flexibler zu gestalten und neuen Technologien den Markteintritt zu erleichtern, möchten die ÜNB zusätzlich zu den existierenden 4-Stunden-Produktzeitscheiben für aFRR und mFRR kürzere Produktzeitscheiben einführen. Für Anbieter, die von den kürzeren Produktzeitscheiben keinen Gebrauch machen wollen, wird sich nichts ändern, da weiterhin unverändert 4-Stunden-Gebote abgegeben werden können. Der Vorschlag der ÜNB, der auch das Votum aus der Marktumfrage für Viertelstundenprodukte beinhaltet, ist im o. g. Begleitdokument ausführlich dargestellt.