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Neufestlegung zur Verteilung von EE-Mehrkosten

Neuberechnung soll für eine genauere, gerechtere Zuordnung von EE-Mehrkosten sorgen.

Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. September 2025 eine Konsultation einer Festlegung zur Teilaufhebung und teilweisen Neufestlegung der Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (BK8-25-005-A) eingeleitet.

Konkret schlägt die BNetzA eine Änderung der Tenorziffer 2 der bestehenden Festlegung vor. Die Änderung stellt dabei keine grundlegende Neuberechnung der Kennzahl dar, sondern eine methodische Verfeinerung. Sie soll sich stärker an realen Lastverhältnissen orientieren und die Vergleichbarkeit zwischen Netzbetreibern erhöhen. Mit dieser Neuberechnung will die BNetzA für eine genauere, gerechtere Zuordnung von Kosten sorgen, die durch die Integration erneuerbarer Energien entstehen. Die neue Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2027 gelten. und sorgt.

Der BDEW begrüßt die frühzeitige Anpassung und die potentielle Verbesserung, weist jedoch darauf hin, dass der Mechanismus zur Verteilung EE-bedingter Netzmehrkosten kontinuierlich evaluiert und überprüft werden sollte. Denn mit dem zunehmenden Ausbau der erneuerbaren Energien ist zu erwarten, dass immer mehr Netzbetreiber ihre (ebenfalls steigenden) EE-bedingten Netzkosten über die Umlage wälzen.

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