Der Gesetzentwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf verfahrensrechtliche Regelungen. Materiellrechtliche Erleichterungen, die helfen könnten, die Verfahren zu beschleunigen, enthält der Entwurf leider nicht.
Der BDEW plädiert insofern u. a. für
- eine Erweiterung des Anwendungsbereichs insbesondere für kohlenstoffarmen Wasserstoff
- die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Privilegierung
- die ganzheitliche Gewährleistung der öffentlichen Wasserversorgung
- Klarstellungen zum Vergaberecht
- praxistaugliche Regelungen zur Leitungsreparatur
Weiteres Verfahren:
Ein Kabinettsbeschluss ist nach derzeitigem Stand für den 3. September vorgesehen.