Der BDEW begrüßt das Ziel des Gesetzes, eine beschleunigte Zulassung von Wasserstoffinfrastrukturen zu erreichen, sieht allerdings in einigen Bereichen wichtigen Anpassungsbedarf. Der Gesetzentwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf verfahrensrechtliche Regelungen. Materiellrechtliche Erleichterungen, die helfen könnten, die Verfahren zu beschleunigen, enthält der Entwurf leider nicht.
Der BDEW plädiert insofern u. a. für
- eine Erweiterung des Anwendungsbereichs insbesondere für kohlenstoffarmen Wasserstoff
- die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Privilegierung
- die ganzheitliche Gewährleistung der öffentlichen Wasserversorgung
- Klarstellungen zum Vergaberecht
- praxistaugliche Regelungen zur Leitungsreparatur
Weiteres Verfahren:
Ein Kabinettsbeschluss ist nach derzeitigem Stand für den 3. September vorgesehen.