Die Bundesnetzagentur hat das AgNes-Verfahren offiziell eingeleitet: Am 12. Mai 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit dem Diskussionspapier zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) die Reform der Stromnetzentgelte angestoßen. Hintergrund ist, dass die derzeitige Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2029 ausläuft. Warum ist eine Reform notwendig? Mit dem Fortschreiten der Energiewende – etwa durch den Ausbau erneuerbarer Energien und die stärkere Nutzung von Strom in Wärme, Verkehr und Industrie – steigen die Anforderungen an das Stromnetz. Dadurch erhöhen sich auch die Investitionen und die Netzkosten. Gleichzeitig ist die heutige Netzentgeltsystematik historisch gewachsen und passt nicht mehr zur dezentralen und flexiblen Energiewelt von heute. Sie führt zunehmend zu einer ungleichen Verteilung der Kosten. Eine neue Netzentgeltsystematik sollte für eine möglichst verursachungsgerechtere Kostenverteilung sorgen, die Bedarfe eines modernen und digitalen Energiesystems widerspiegeln, Planbarkeit für Investitionen in die Energiewende gewährleisten sowie Komplexität möglichst reduzieren. Um dem Thema der Bezahlbarkeit der Energiewende Rechnung zu tragen, sollte eine neue Netzentgeltsystematik auf die Gesamteffizienz des Energiesystems möglichst einzahlen.
Die BNetzA plant im zweiten Halbjahr 2025 Expertenworkshops durchzuführen. Im ersten Quartal 2026 soll ein konkretisiertes Eckpunktepapier und Mitte 2026 eine Festlegungsentwurf von der BNetzA vorgelegt werden, Die Festlegung soll Ende 2026 veröffentlicht werden. Es folgt ein zweijähriger Umsetzungszeitraum bevor die Regelungen ab dem 01.01.2029 angewandt werden müssen.