Mit dem Inkrafttreten der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Unternehmen verstärkt Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Der BDEW unterstützt das Ziel der Richtlinie, Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichzustellen, warnt jedoch vor unverhältnismäßigem Mehraufwand für kleine und mittlere kommunale Unternehmen (KMU). Viele KMU könnten durch nationale Vorgaben berichtspflichtig werden, obwohl sie nicht unter den EU-Anwendungsbereich fallen – etwa aufgrund landesrechtlicher Vorschriften oder Gesellschaftsverträge. Der Verband fordert daher eine bundeseinheitliche Regelung im Handelsgesetzbuch, um unnötige Berichtspflichten zu vermeiden, sowie eine Verlängerung der Übergangsfristen mindestens bis 2029. Kritik übt der BDEW an der im Entwurf vorgesehenen formalen Aufstellung des Lageberichts im XHTML-Format, die über EU-Vorgaben hinausgeht und praxisferne Hürden schafft. Darüber hinaus plädiert der Verband für Anpassungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, unter anderem längere Intervalle für Risikoanalysen, klare Definitionen und ein Konzernprivileg analog zur CSRD. Auch bei der Anwendung der ESRS-Standards fordert der BDEW Übergangslösungen, um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden. Ziel der Stellungnahme ist es, eine praxisgerechte, rechtssichere und bürokratiearme Umsetzung der CSRD zu erreichen, die die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen wahrt und kommunale KMU nicht überfordert.