Die Bundesnetzagentur führt zur Ermittlung der unternehmensindividuellen Effizienzwerte der fünften Regulierungsperiode für alle Gasverteilernetzbetreiber im regulären Verfahren einen Effizienzvergleich durch. Die Effizienzwerte sind ein wesentlicher Bestandteil der von der BNetzA festzulegenden unternehmensindividuellen Erlösobergrenzen.
Der BDEW hat zur BNetzA-Konsultation gemeinsam mit dem VKU am 30. Januar 2026 Stellung genommen. Gegenüber der vierten Regulierungsperiode ergeben sich aus dem konsultierten Erhebungsbogen sowie den angepassten Datendefinitionen mehrere konkrete Änderungen, die aus Sicht der Verbände bewertet werden.