Am 30. Juni veröffentlichte die BNetzA einen Festlegungsentwurf für die Methoden zur Ermittlung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes. Damit konkretisiert die BNetzA einen zentralen Baustein des zukünftigen Regulierungsrahmens für Gas- und Stromnetzbetreiber. Grundsätzlich unterstützt der BDEW weiterhin die geplante Anwendung der WACC-Methode zur Ermittlung der Kapitalkosten. Die derzeit geplante Ausgestaltung birgt für die Netzbetreiber jedoch erhebliche Risiken für die Refinanzierbarkeit zukünftiger Investitionen.