Im Rahmen des NEST-Prozesses (Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.) will die Bundesnetzagentur auch die Qualitätsregulierung für Stromverteilnetzbetreiber weiterentwickeln. Die bisherige Qualitätsregulierung in Form der Netzzuverlässigkeit soll künftig auch Anreize zur Steigerung der Netzleistungsfähigkeit der Netzbetreiber umfassen, die aus der „Energiewendekompetenz“ und „Digitalisierung“ bestehen soll. Darüber hinaus sind im Festlegungsentwurf Änderungen an der Anerkennungspraxis von Störungen in Bezug auf „Höhere Gewalt“ vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund hat der BDEW am 6. Februar 2026 eine Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Konsultation übermittelt. Grundlegende Änderungen am bestehenden Qualitätselement der Netzzuverlässigkeit sind aus Sicht des Verbands nicht erforderlich. Kritisch bewertet der BDEW jedoch die Verschärfung der Anerkennungspraxis bei Ereignissen „Höherer Gewalt“, da die vorgeschlagene 50-Jahres-Schwelle weder sachlich begründet ist noch den realen Risiken zunehmender extremer Wetter- und Umweltereignisse gerecht wird. Eine mögliche Ausweitung des Qualitätselements Netzzuverlässigkeit auf Netzbetreiber im Vereinfachten Verfahren sowie auf Kleinstnetzbetreiber lehnt der BDEW aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ab.
Auch die geplanten neuen Kennzahlen zur Abbildung der Energiewendekompetenz sieht der Verband kritisch, da hierfür derzeit weder eine belastbare Datengrundlage vorliegt noch die Kennzahlen in ausreichendem Maße durch die Netzbetreiber selbst beeinflussbar sind. Insgesamt spricht sich der BDEW gegen eine vorschnelle Monetarisierung neuer Qualitätskennzahlen aus und fordert stattdessen eine sorgfältige Weiterentwicklung unter Berücksichtigung gebietsstruktureller Unterschiede sowie eine regelmäßige Überprüfung der zugrunde gelegten Annahmen.