Der von der Koordinierungsstelle Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff am 3. März 2026 veröffentlichte erste Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff 2025 (NEP) ist für Unternehmen der Gas- und Wasserstoffwirtschaft von hoher Relevanz. Der BDEW hat hierzu fristgerecht zum 27. März 2026 Stellung genommen. Er begrüßt, dass mit dem Entwurf erstmals eine integrierte Betrachtung der Methan- und Wasserstoffinfrastrukturen vorliegt. Zugleich weist der Verband darauf hin, dass die bereits im Verfahren zum Szenariorahmen adressierten Anforderungen an Aktualität, Transparenz und Anschlussfähigkeit der Datengrundlagen auch für den vorliegenden Entwurf von zentraler Bedeutung bleiben.
Wichtige Punkte aus Sicht des BDEW
Der BDEW weist darauf hin, dass aktuelle Entwicklungen im Erdgas- und Wasserstoffmarkt im weiteren Verfahren angemessen berücksichtigt werden sollten. Zudem sei der Entwurf wegen fehlender Modellierungsergebnisse für 2045 noch nicht vollständig bewertbar. Positiv hebt der Verband das Versorgungssicherheitsszenario hervor. Daneben spricht sich der BDEW dafür aus, Biomethan stärker zu berücksichtigen, die Verzahnung mit Verteilernetzentwicklungsplänen zu stärken und mehr Transparenz bei der künftigen Wasserstofftransportinfrastruktur zu schaffen.
Daneben spricht sich der BDEW dafür aus, Biomethan im weiteren Verfahren stärker und aktueller zu berücksichtigen. Aus Sicht des Verbandes sollte zudem die Verzahnung mit den Verteilernetzentwicklungsplänen, der Systementwicklungsstrategie sowie der kommunalen Wärmeplanung gestärkt werden.
Mit Blick auf den Wasserstoffhochlauf bewertet der BDEW Verzögerungen bei einzelnen Kernnetzleitungen als kritisch. Viele geplante Elektrolyseprojekte sind auf einen rechtzeitigen Netzzugang angewiesen. Auch mögliche Engpässe beim clusterübergreifenden Transport und an Grenzübergangspunkten sollten aus Sicht des BDEW geprüft werden.
Im nächsten Schritt wird der Entwurf des NEP 2025 von den Fernleitungsnetzbetreibern und Wasserstofftransportnetzbetreibern auf Basis der Konsultationsergebnisse überarbeitet und anschließend durch die Bundesnetzagentur erneut zur Konsultation bereitgestellt. Der BDEW wird die weiteren Entwicklungen im Verfahren begleiten.