Zum Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen. Hierzu sieht er insbesondere Anpassungen im Verwaltungsverfahrensrecht vor (u. a. Digitalisierung, Bekanntmachung, Behördenbeteiligung) sowie die Rückführung fachrechtlicher Sonderregelungen auf das VwVfG, vor allem im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Ergänzend werden punktuelle Änderungen im Naturschutz-, Raumordnungs- und Fachrecht vorgeschlagen, um Verfahren weiter zu straffen.
Position des BDEW
Der BDEW begrüßt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs ausdrücklich. Zugleich weist er deutlich darauf hin, dass eine sachgerechte Prüfung zentraler Regelungen sowie eine notwendige Rückkopplung mit der Praxis und den Mitgliedsunternehmen innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich war. Der BDEW macht daher in seiner Stellungnahme bei wesentlichen Punkten weiteren Klärungs- und Diskussionsbedarf geltend und fordert, diesen im parlamentarischen Verfahren aufzugreifen.
Inhaltlich hebt der BDEW insbesondere hervor:
- Der BDEW unterstützt die geplanten Schritte zur Digitalisierung und Vereinheitlichung von Verfahren, fordert jedoch, die praktische Umsetzbarkeit – etwa bei der verpflichtenden digitalen Antragseinreichung – rechtssicher abzusichern.
- Der BDEW setzt sich dafür ein, Verfahrensvereinfachungen nicht auf die Verkehrsinfrastruktur zu beschränken, sondern auch auf die Energie- und Wasserwirtschaft auszuweiten.
- Der BDEW begrüßt Regelungen zum Geheimnisschutz, fordert aber, KRITIS-Anlagen der Energie- und Wasserwirtschaft umfassend zu erfassen und die Fachgesetze entsprechend anzupassen.
- Der BDEW fordert im Naturschutzrecht eine bundeseinheitliche, praxistaugliche Regelung zur Realkompensation bei Mast- und Turmbauten.
- Der BDEW weist darauf hin, dass ohne klare Fristen im Raumordnungsrecht neue Windenergie-Beschleunigungsgebiete faktisch ausbleiben könnten