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Stellungnahme zur BNetzA-Festlegung zu Art. 18 Abs. 5 GasVO

BDEW befürwortet nationale Ausnahme für Preisnachlässe an Grenzübergangspunkten und Einspeise- und Ausspeisepunkten zu und von Speichern

Die Beschlusskammer 9 der BNetzA hat am 21. Juli 2025 ein Verfahren und die Konsultation einer Festlegung nach Art. 18 Abs. 5 GasVO zur Nichtwendung von Preisnachlässen für erneuerbares und kohlenstoffarmes Gas an Grenzübergangspunkten und an Erdgasspeicherpunkten eingeleitet. Zu dem Festlegungsentwurf (BK9-25/616) können bis zum 4. August 2025 Stellungnahmen abgegeben werden.

Hintergrund des Festlegungsverfahrens sind Art. 18 Abs. 1 und Abs. 4 GasVO, die grundsätzlich Preisnachlässe für erneuerbares Gas und kohlenstoffarmes Gas unter den dort genannten Voraussetzungen vorsehen. Nationale Regulierungsbehörden können nach Art. 18 Abs. 5 GasVO aber Ausnahmen von diesem Grundsatz beschließen. Eine solche Ausnahmeregelung ließe sich mit der bereits fortgeschrittenen Einführung von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen (Art. 18 Abs. 5 lit. b)) begründen. 

Wesentliche BDEW-Forderungen

Bereits in seiner Stellungnahme zu dem vorangegangenen Diskussionspapier der BNetzA hat sich der BDEW für eine nationale Ausnahme für Preisnachlässe an Einspeise- und Ausspeisepunkten zu und von Erdgasspeicheranlagen sowie an Kopplungspunkten zwischen Mitgliedsstaaten ausgesprochen. Die BNetzA folgt inhaltlich dem Ansatz des BDEW. Daher hält der BDEW auch in dem jetzigen Festlegungsverfahren an seiner Position fest. 

Weiteres Verfahren

Mit der Veröffentlichung der finalen Festlegung ist noch in diesem Jahr (2025) zu rechnen.

Ansprechpartner

  • Dr. iur. Michael Koch

    Dr. iur. Michael Koch

    Ihr Ansprechpartner für Energieregulierungsrecht, Rechtsfragen zur Anreiz- und Netzentgeltregulierung, Biogaseinspeisung, Systemverantwortung Strom, Wärmeversorgung/Contracting und Offshore

    +49 30 300199-1530

  • Dr. Isabell Braunger

    Dr. Isabell Braunger

    Ihre Ansprechpartnerin für netzwirtschaftliche Grundsatzfragen Gas und Wasserstoffnetze

    +49 30 300199 1131

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