Der BDEW sieht in dem Gesetzentwurf eine tragfähige Grundlage zur Beschleunigung des Ausbaus klimaneutraler Wärmeversorgung. Damit das GeoBG jedoch sein volles Potential entfalten kann, sind aus Sicht des Verbandes noch gezielte Nachbesserungen erforderlich.
Positiv hervorzuheben sind:
- Die geplante Verfahrensbeschleunigung bei Genehmigungen, insbesondere durch feste Fristen und digitale Antragsprozesse.
- Die rechtliche Klarstellung zum überragenden öffentlichen Interesse von Geothermieanlagen.
- Die Ausweitung der Planfeststellungspflichten und rechtlichen Zuständigkeiten.
- Die Einführung eines Projektmanagers zur Koordinierung komplexer Verfahren.
Kritisch sieht der BDEW jedoch unter anderem:
- Den unzureichenden Schutz der öffentlichen Wasserversorgung. Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht angemessen, dass dieser Belang verfassungsrechtlich höher zu gewichten ist als das Interesse an Erdwärmenutzung.
- Die fehlende klare Regelung zum Ausschluss von Geothermie in Wasserschutzzonen I und II.
- Unklare oder fehlende Begriffsbestimmungen sowie ein zu eng gefasster Anwendungsbereich, der nicht alle relevanten Anlagenarten – insbesondere kleinere Wärmeleitungen und -speicher – einbezieht.
Weiteres Verfahren:
Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen von Ländern und Verbädnen wird das BMWE den Gesetzentwurf noch einmal auf Überarbeitungsbedarf prüfen und den Entwurf mit den beteiligten Ressorts abstimmen. Ein Kabinettsbeschluss ist nach derzeitigem Stand für den 6. August vorgesehen.