Der BDEW begrüßt ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, die europäischen Vorgaben 1:1 und möglichst schlank umzusetzen. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns dafür ein, dass die neuen Betreiberpflichten konsequent auf IED-Anlagen beschränkt bleiben und zusätzliche nationale Verschärfungen vermieden werden. Bestehende Spielräume sollten genutzt werden, um Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden zu reduzieren und Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten.
Auch für den Ausbau der Windenergie enthält der Entwurf wichtige Weichenstellungen. Die Möglichkeit, Windenergieanlagen im vereinfachten Verfahren zu genehmigen, begrüßen wir ausdrücklich. Ergänzend regen wir eine Klarstellung zur Einbeziehung dazugehöriger Nebenanlagen an. Außerdem regen wir eine praxisgerechte Ausgestaltung der Schwellenwertsetzung im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz an, um Verfahren weiter zu beschleunigen.
Darüber hinaus besteht insbesondere im Wasserrecht noch Anpassungsbedarf. Verfahrenserleichterungen bei geringfügigen wasserrechtlichen Änderungen sowie klare Abgrenzungen bei bestehenden Einleitungen sind notwendig, um unnötige Bürokratie zu vermeiden und Investitionen nicht zu verzögern. Eine bürokratiearme Umsetzung der IED ist entscheidend für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und industrielle Transformation.
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