Mit der Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets aus 2024 werden die grundsätzlich erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine strukturierte Transformation von Gasnetzen und einen Wasserstoffmarkt im nationalen Recht geschaffen. Der BDEW weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass im Gegensatz zum etablierten Erdgas-Markt ein vergleichbarer Wasserstoffmarkt bislang nicht existiert und sich dessen Entwicklung noch in einer sehr frühen Phase befindet. Vor diesem Hintergrund sind Investitionen in den Wasserstoffbereich derzeit mit deutlich höheren Risiken verbunden und wirtschaftlich anders zu bewerten als Investitionen im bestehenden Erdgas-Markt, weshalb eine identische regulatorische Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt für die handelnden Unternehmen auch eine Investitionshürde darstellen kann.