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Vorbereitung eines „European Grids Package“

Konsultation zum „European Grids Package“: BDEW formuliert Anforderungen an künftigen EU-Rechtsrahmen für Netze.

Die Europäische Kommission plant, bis spätestens zum 4. Quartal 2025 ein sogenanntes „European Grids Package“ vorzulegen. Dieses Paket soll Vorschläge zur Überarbeitung der europäischen Vorschriften für die Netzinfrastruktur beinhalten. Ziel ist es, den Rechtsrahmen zu straffen, die Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern und eine grenzüberschreitend integrierte Planung und Umsetzung von Projekten zu gewährleisten.

Die Branche hatte Gelegenheit, im Rahmen einer am 13. Mai 2025 gestarteten Konsultation ihre Vorschläge zur Überarbeitung des Rechtsrahmens einzubringen.

Der BDEW stellt in seiner Stellungnahme vom 29. Juli 2025 heraus, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die notwendige Modernisierung der Netzinfrastruktur in Europa realisiert werden kann. Wichtig ist, dass Netzbetreiber die notwendige Planungssicherheit und den geeigneten finanziellen Rahmen haben, um investieren zu können. Die Netzplanung muss sektorenübergreifend geschehen, sie muss wichtige Projekte der Netznutzung (einspeise- wie verbrauchsseitig) berücksichtigen, der Netzausbau darf nicht durch überbordende Bürokratie oder lange Genehmigungsverfahren gehemmt werden. Auch resiliente Wege zur Beschaffung der notwendigen Betriebsmittel sind unabdingbar. Die nationalen Regulierer müssen zudem mandatiert sein, die Energiewende und somit den Umbau der Netzinfrastruktur zu unterstützen. Nicht zuletzt muss die digitale wie auch die analoge Sicherheit der Infrastrukturen gestärkt werden.

Die ausführliche Stellungnahme des BDEW sowie die Beantwortung der Konsultationsfragen stehen hier zum Download bereit.

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