Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Mittwoch, 24. September, die Ergebnisse der EEG-Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. August bekanntgegeben. Nach vorläufigen Zahlen erhielten 376 Gebote einen Zuschlag mit einer Zuschlagsmenge von insgesamt 3.448 Megawatt (MW), bei einem ausgeschriebenen Volumen von 3.443 MW. Die eingereichte Gebotsmenge lag bei 5.739 MW verteilt auf 604 Gebote. Verglichen mit der Gebotsmenge aus der Maiausschreibung mit 4.972 MW verteilt auf 568 Gebote ist dies nochmals eine Steigerung. Damit handelt es sich um die fünfte Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land mit Überzeichnung in Folge. Durch den Wettbewerb in den Ausschreibungen verringerte sich der durchschnittlich mengengewichtete Zuschlagswert nochmals deutlich – von 6,83 ct/kWh (Mai 25) auf 6,57 ct/kW (August 25).
Trotz der erfreulichen Entwicklung der vergangenen fünf Ausschreibungsrunden und einem Brutto-Zubau von bisher ca. 3.200 (MW) im Jahr 2025, wurde mit einer installierten Leistung von ca. 63,6 Gigawatt (GW) Ende 2024 das gesetzliche Zwischenziel für 2024 von 69 GW installierter elektrischer Leitung von Windenergieanlagen an Land deutlich verfehlt. Um das Ziel von 115 GW installierter Leistung im Jahr 2030 erreichen zu können, ist im Bereich Windenergie an Land ein jährlicher Zubau von etwa 9 GW brutto bzw. 7 GW netto erforderlich.
Die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen ähnelt in der aktuellen denen vorausgegangener Ausschreibungen: Spitzenreiter im Bundesländervergleich bleibt Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Niedersachsen und einem Rekordzuschlagsvolumen in Brandenburg. Erfreulich ist der fortgesetzte Aufwärtstrend Bayerns auf Rang vier.
Drängende Themen für eine anhaltende Beschleunigung beim Ausbau der Windenergie an Land:
Ausbau der Windenergie an Land als Fundament für Systemstabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz
Der Ausbau der Windenergie an Land ist - wie der Ausbau der weiteren Erneuerbaren Energien - Grundlage für Klimaneutralität, Wettbewerbsfähigkeit sowie für ein widerstandsfähiges und kosteneffizientes Energiesystem. Windenergie an Land spielt für die Systemsicherheit unter den Erneuerbaren Energien eine besonders wichtige Rolle. Voraussetzung dafür ist eine möglichst faire räumliche Verteilung des Ausbaus auf die Bundesländer.
Eine beschleunigte Elektrifizierung in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie hebt technische Effizienzen, senkt den Primärenergiebedarf sowie die CO2-Emissionen deutlich und führt gleichzeitig zu jährlichen Einsparungen fossiler Importe in Milliardenhöhe. Gesetzlich klare Erneuerbare-Energien-Ausbauziele schaffen Planungssicherheit und sind die Grundlage für langfristige Investitionsentscheidungen von Projektierern, Betreibern als auch Herstellern von Netto-Null-Technologien in Deutschland und Europa. Eine moderne, klimaneutrale Volkswirtschaft fußt auf Know-how, Innovation und Technologieführerschaft. Politisch klare und kluge Rahmenbedingungen können Investitionsattentismus vermeiden und das volle Potenzial unserer Volkswirtschaften entfesseln.
Positive Zubau-Entwicklung durch sicheren Erneuerbare-Energien-Investitionsrahmen fortsetzen
Das derzeitige Förderinstrument für Windenergieanlagen an Land nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 ist durch die Europäische Kommission beihilferechtlich bis zum 31. Dezember 2026 genehmigt (s. Genehmigung, Punkt 2.6. Duration of the support Rn. 211 auf Seite 56). Um den positiven Trend bei den Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land weiter aufrechtzuerhalten, ist es entscheidend, dass der zukünftige EE-Investitionsrahmen für Erneuerbare Energien ohne Fadenriss integriert und etabliert werden kann.
Die Einführung eines neuen Investitionsrahmens, der einen wirklichen Systemwechsel bedeutet, erscheint deshalb bis 2027 nicht umsetzbar. Deshalb sollte zunächst ein “Marktmengenmodell” eingeführt werden. Dabei wird eine feste Strommenge zu Zeiten von Preisen über Null mit einem Contract for Difference (CfD) vergütet. Bei Preisen unter Null wird keine Vergütung gezahlt. Dies führt kurzfristig zu einer deutlichen Kostenreduktion der EEG-Fördersummen für Windenergieanlagen an Land.
Der längerfristige Erneuerbare-Energien-Investitionsrahmen muss dann einen markteffizienten Anlageneinsatz anreizen und neue Erneuerbare-Energien-Anlagen systemdienlich allokieren. Produktionsabhängige Modelle scheinen dafür langfristig nur bedingt geeignet. Daher unterstützt der BDEW als zukünftigen EE-Investitionsrahmen die Wahl eines produktionsunabhängigen Modells: Voraussetzung ist eine nachvollziehbare und praktikable Methodik der Referenzanlage bzw. des Referenzwerts, sodass die Realisierung von Neuanlagen risikoarm erfolgt. Zwingende Voraussetzung ist, dass die genaue Ausgestaltung mit der Branche ausgearbeitet wird, um möglichst keine neuen Probleme zu schaffen.
Flächenausweisung beschleunigen und Flächenbeitragswerte beibehalten
Die rechtswirksame Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen an Land bleibt weiterhin eine Herausforderung. Der Großteil der Bundesländer wird nach heutigem Stand die für 2027 definierten Ziele nicht erreichen. Ohne ausreichende Flächen fehlt die langfristige Planungssicherheit für Vorhabenträger und Projektierer und mittelbar auch für Windenergieanlagen-Hersteller. Darüber hinaus ist es von zentraler Bedeutung, dass das im Windenergieflächenbedarfsgesetz verankerte bundesweite Mindestflächenziel von zwei Prozent zur Erreichung der Flächenbeitragswerte bis Ende 2032 konsequent verfolgt und tatsächlich erreicht wird.
Referenzertragsmodell für einen Ausbau in der Südregion erforderlich
Das Referenzertragsmodell (REM) gleicht unterschiedliche Windverhältnisse aus, schafft faire Wettbewerbsbedingungen in allen Regionen und senkt Systemkosten. Durch eine dezentrale Verteilung des Windenergieausbaus leisten Standorte in Mittel- und Süddeutschland einen wichtigen Beitrag zur Systemeffizienz. Sie helfen dabei, Netzausbau- und Redispatchkosten zu senken, sorgen für ein ausgeglicheneres Einspeiseprofil der bundesweiten Windstromerzeugung und stärken durch eine gleichmäßigere Flächenverteilung die gesellschaftliche Akzeptanz der Windenergie. Ohne REM wäre ein bundesweit gerecht verteilter, wirtschaftlicher Windenergieausbau gerade in der Südregion Deutschlands kaum möglich. Dies würde zu einem weiteren Netzausbaubedarf führen als auch die Redispatchkosten erhöhen. Gleichzeitig könnten sich die Strompreise für Industrie und Haushalte in windschwachen Regionen erhöhen und die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie senken. Ein bundesweiter Ausgleich durch das REM senkt Systemkosten, sorgt für regionale Versorgungssicherheit und sichert Klimaziele.
Bürger- und Kommunalbeteiligung bundesweit gerecht gestalten
Für das Gelingen der Energiewende sind Akzeptanz und aktive Mitwirkung der Bürgerinnen, Bürger und Kommunen unverzichtbar. Nur wenn der Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) von einer breiten gesellschaftlichen Basis getragen wird, kann die Transformation unseres Energiesystems langfristig erfolgreich sein. Der Trend zu immer neuen, eigenständigen Beteiligungsgesetzen auf Länderebene führt aber zu erheblicher Unsicherheit in der Branche. Unterschiedliche Regelungen erschweren die Projektrealisierung, verkomplizieren Genehmigungsprozesse und wirken sich negativ auf die Vielfalt der Akteure sowie die Wirtschaftlichkeit von Projekten aus. Aus Sicht des BDEW ist daher ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Bürger- und Kommunalbeteiligung notwendig.
Mustervertrag: Flexible Netzanschlussvereinbarungen und Überbauung
Eine effiziente Nutzung bestehender Netzverknüpfungspunkte ist entscheidend, um den Netzausbau weiter zu optimieren und den Anschluss weiterer Erneuerbare-Energien-Erzeugungseinheiten ohne größere Zeitverzögerung zu ermöglichen. Die Fachagentur Wind und Solar erarbeitet unter enger Einbindung des BDEW, der diesen Prozess mit einer eigenen Arbeitsgruppe begleitet, Mustervereinbarungen für flexible Netzanschlüsse (Überbauung/Cablepooling) auf Grundlage des neuen § 8a EEG 2023 (neu). Ende Januar 2026 sollen erste Musterverträge vorliegen.
Netzanschluss für Erneuerbare-Energien-Anlagen
Netzanschlussverfahren für den Anschluss von Erneuerbaren-Energien-Anlagen müssen stärker vereinfacht, standardisiert und digitalisiert werden. Ziel muss es sein, dass die Verfahren für die Netzanschlussbegehrenden transparenter, planbarer und schneller werden. Das Zielbild einer wesentlichen Erleichterung des Anfrageverfahrens unterstützt der BDEW ausdrücklich.
Genehmigungsrecht vereinfachen
Eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren bleibt weiterhin notwendig, um Hindernisse auf kommunaler Ebene abzubauen und die Kommunen zu stärken. Rahmenbedingungen auf Bundesebene kommen oft nicht bei den Kommunen an. Lokale Behörden stellen weiterhin Anforderungen, sind nicht ausreichend digitalisiert und der Umgang mit neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ist vielerorts unklar. Die am 15. August 2025 in Kraft getretene nationale Umsetzung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Regelungen der RED III für Windenergie an Land enthält zwar für Beschleunigungsgebiete Erleichterungen im Genehmigungsrecht. Problemtisch ist dabei jedoch, dass es keine Frist gibt, bis wann bestehende Windenergiegebiete zu Beschleunigungsgebieten erklärt sein müssen. Wenn dies nicht rasch passiert, können diejenigen Projekte, die nicht mehr unter dem Regime der am 30. Juni 2025 ausgelaufenen Notfall-Verordnung genehmigt werden, nicht von den Erleichterungen profitieren. Außerdem sollte die Definition der Speicher am selben Standort an den Wortlaut der Richtlinie angepasst werden. Siehe dazu auch die BDEW-Stellungnahme zum Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 11.9.2025.
Repowering für Windenergieanlagen an Land weiter stärken
Bei der Windenergie an Land steht neben dem weiterhin notwendigen Ausbau der installierten Leistung in den kommenden Jahren auch das Repowering älterer Anlagen an. 50 Prozent der Windenergieanlagen an Land sind älter als 15 Jahre und befinden sich somit nur noch fünf Jahre vor dem prognostizierten Ende ihrer 20-jährigen Lebensdauer entfernt. Bestehende planungsrechtliche Hemmnisse bei der Anwendung der jetzigen Repowering-Regelung können durch eine Anpassung im Baugesetzbuch (BauGB) abgebaut werden. Dazu muss beispielsweise in § 245e Abs. 3 BauGB die Voraussetzung, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden dürfen, gestrichen werden. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff führt in der Genehmigungspraxis aktuell zu erheblichen Schwierigkeiten und verhindert die Realisierung zahlreicher Repowering-Vorhaben außerhalb von Windenergiegebieten.
Duldungspflichten für die Verlegung von Netzanschlussleitungen sowie Überfahrt und Überschwenkung
Das Recht zur Verlegung von Netzanschlusskabeln zum Netzverknüpfungspunkt für Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie das Recht zur Überfahrt und Überschwenkung während der Errichtung und des Rückbaus gem. §§ 11a, 11b EEG sollte auch auf private Flächen ausgeweitet werden. Insbesondere beim Transport der Rotorblätter für Windenergieanlagen ist ein Überschwenken von (privaten) Grundstücken kaum vermeidbar und von geringer Nutzungsintensität. Duldungspflichten für Leitungen sind beim Stromnetzausbau (§ 12 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)) sowie dem Breitbandausbau (§ 134 Telekommunikationsgesetz (TKG)) üblich und finden bereits seit vielen Jahren Anwendung (siehe BDEW-Faktencheck). Dies wird den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen und damit deren Beitrag zur Energieversorgung vereinfachen und deutlich beschleunigen.
Speicher im Außenbereich privilegieren
Anlagen zur Speicherung von Strom, Wärme oder Wasserstoff sollten beispielsweise in Verbindung mit Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen als sogenannte privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig sein.