Die Europäische Kommission konsultierte bis zum 23. Juli 2020 zur Erhöhung EU-Treibausgasreduktionsziels bis 2030 im Vergleich 1990 und der dafür notwendigen Maßnahmenarchitektur im Rahmen des European Green Deal.
Der BDEW beteiligte sich an der Konsultation und erarbeitete die ergänzende Stellungnahme „zum EU-Klimaziel für 2030 und der notwendigen Maßnahmenarchitektur“. Im Rahmen der Konsultation positioniert der BDEW sich u. a. wie folgt:
Im Rahmen eines linearen Reduktionspfads zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 sollte auch das 2030-Ziel entsprechend dieses Zielpfads angepasst werden. Daher spricht sich der BDEW nach derzeitigem Kenntnisstand für eine ambitionierte Erhöhung des Treibhausgasreduktionsziels bis 2030 gegenüber 1990 auf rund 50 Prozent, in Abhängigkeit von der Folgenabschätzung der Kommission, aus.
Der BDEW spricht sich auch für eine Anhebung des EU-weiten Ziels des Anteils Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der Union bis 2030 auf rund 40 Prozent aus. Die Zuwächse müssen allerdings in den anderen Sektoren, insbesondere dem Gebäude- und dem Verkehrsbereich erschlossen werden.
Das EU-Effizienzziel bis 2030 muss in den Dienst der Erreichung des Oberziels der CO2-Minderung gestellt werden. Unter dieser Prämisse unterstützt der BDEW eine Anhebung des schon ambitionierten EU-Energieeffizienzziels auf 35 Prozent.
Für den Erfolg der Energiewende ist es entscheidend, dass alle Sektoren ihren Beitrag leisten. Es genügt nicht, dass Ziele festgelegt werden. Vielmehr müssen auch die Politiken und Minderungsfortschritte in jedem einzelnen Sektor und in jedem einzelnen Mitgliedstaat fortlaufend überprüft werden.
Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Folgenabschätzung zur Erhöhung des EU-Treibausgasreduktionsziels bis 2030 einfließen. Die Folgenabschätzung soll gemeinsam mit einem Plan zur Anhebung des EU-Treibausgasreduktionsziels bis 2030 vsl. im September 2020 veröffentlicht werden.
Darauf aufbauend sollen Kommissionsvorschläge zur Anpassung des klimapolitischen Rahmens (u. a. EU-EHS, Lastenteilungsverordnung, Energieeffizienz-Richtlinie und Erneuerbare-Energien-Richtlinie) der EU vsl. bis zum 30. Juni 2021 verabschiedet werden.
Die Detaildiskussionen hinsichtlich der Revision des klimapolitischen EU-Rahmens wird der BDEW frühzeitig in den Fachgremien einleiten.