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BDEW veröffentlicht weitere Anwendungshilfen zum EEG 2017

Der BDEW stellt seinen Mitgliedsunternehmen weitere Anwendungshilfen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG) zur Verfügung: Eine Anwendungshilfe behandelt ausführlich das durch das EEG 2017 eingeführte Ausschreibungsregime für Windenergie-, Solar- und Biomasseanlagen. Eine weitere Anwendungshilfe widmet sich umfangreich den Fördergrundlagen des EEG 2017. Schließlich hat der BDEW auch eine Anwendungshilfe zu einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs zu Solaranlagen herausgegeben.

Das EEG 2017 hat nicht nur ein umfangreiches Ausschreibungsregime für Windenergie-, Solar- und Biomasseanlagen eingeführt. Auch die Fördergrundlagen des Gesetzes sind durch Regelungen bei paralleler Inanspruchnahme von EEG-Förderung und Stromsteuerprivilegierung, Sanktionsänderungen bei Nicht-Registrierung von EEG-Anlagen im Anlagenregister und geänderte Direktvermarktungsvorgaben komplizierter geworden.

BDEW-Anwendungshilfen zu Ausschreibungen und Fördergrundlagen
Der BDEW hat daher für seine Mitgliedsunternehmen neben der Anwendungshilfe zum "Mieterstromgesetz" zwei weitere Anwendungshilfen zur Verfügung gestellt. Die eine Anwendungshilfe zu Ausschreibungen behandelt

  • die Verpflichtung zur Teilnahme an den neu eingeführten Ausschreibungsverfahren,
  • die Voraussetzungen solcher Verfahren und
  • energieträgerspezifische Sonderanforderungen wie bei "Bürgerenergiegesellschaften".
Eine weitere Anwendungshilfe zu den Fördergrundlagen des EEG 2017 widmet sich umfangreich den Grundsätzen der Förderung von Anlagen nach dem EEG 2017, sowohl für Neuanlagen, als auch - soweit sie sich geändert haben - für Bestandsanlagen. Themen dieser Anwendungshilfe sind
  • die Berechnung des konkreten Förderbetrages ("anzulegender Wert"),
  • dessen Absenkung bei "negativen Preisen" sowie
  • energieträgerspezifische Förderhinweise.

Ein weiterer Schwerpunkt der Anwendungshilfe ist die neu eingeführte Förderkappung bei paralleler Inanspruchnahme von Stromsteuergesetzprivilegierungen zu einer EEG-Vergütung.

Die Anwendungshilfe berücksichtigt außerdem schon ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2017, das zu den Rechtsfolgen einer Nicht-Registrierung von EEG-Anlagen bei der Bundesnetzagentur ergangen ist, das aber auch Stellung dazu nimmt, inwieweit sich die Sanktionen einer solchen Nicht-Registrierung für Bestandsanlagen ab dem 1. Januar 2017 geändert haben. Die Aussagen in diesem Urteil werden darüber hinaus ausführlich zusammen mit anderer aktueller Rechtsprechung zu Solaranlagen im EEG-Rechtsprechungsreport 2017/2 des BDEW behandelt.

BDEW-Anwendungshilfe zum BGH-Urteil zur Inbetriebnahme von Solar-Freiflächenanlagen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem weiteren Urteil vom 18. Januar 2017 festgestellt, dass eine Freiflächen-Solaranlage nicht vor dem Satzungsbeschluss über den zugrundeliegenden Bebauungsplan errichtet werden darf, wenn für die EEG-Förderung ein "beschlossener Bebauungsplan" gesetzlich notwendig ist. Erfolgte die Inbetriebnahme trotzdem, kommt nach Auffassung des BGH ein Vergütungsanspruch nach dem EEG 2012 (alt) - auch für spätere Zeiträume - selbst dann nicht in Betracht, wenn der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan anschließend noch gefasst worden ist. Dieses Urteil kann Auswirkungen auf Solar-"Freiflächenanlagen" haben, die seit dem EEG 2004 in Betrieb genommen worden sind.

Der BDEW hat daher eine Anwendungshilfe zu diesem Urteil erarbeitet. Diese berücksichtigt auch die Änderungen im EEG 2017, die nun durch das "Mieterstromgesetz" eingetreten sind. Der Gesetzgeber hat die Rechtslage insoweit korrigiert, dass den Betreibern der von dem BGH-Urteil betroffenen Anlagen nun doch ein Förderanspruch zusteht. Die Förderung beginnt hiernach allerdings erst, nachdem der Bebauungsplan beschlossen worden ist. Außerdem reduziert sich die gesetzliche Förderdauer um die Tage, die zwischen der Inbetriebnahme der Anlage und dem Beschluss des Bebauungsplans liegen.

BDEW-Anwendungshilfe zur EEG-Umlage bei Stromspeichern

Schließlich hat der BDEW eine Anwendungshilfe zur EEG-Umlage bei Stromspeichern nach Paragraph 61k EEG 2017 erarbeitet. Die Anwendungshilfe behandelt vor allem die sehr komplexen gesetzlichen Anforderungen an die (messtechnische) Umsetzung bei verschiedenen Speicher-Betriebskonzepten im Detail, stellt für bestimmte Standardkonstellationen Messkonzepte vor und erläutert, wie die Saldierung der relevanten Strommengen in diesen Konstellationen vorgenommen werden kann.

Aktuelle BDEW-Veranstaltungen zum EEG und KWK-Gesetz

Der BDEW wird außerdem am 12. und 13. September 2017 in Leipzig einen zweitätigen Infotag zum EEG 2017 veranstalten. Hierbei sollen alle Fragen zu Fördergrundlagen und Direktvermarktung, der Ausschreibungspflicht, Netzanschluss und Einspeisemanagement, der Förderung von Wind-, Biomasse- und Solaranlagen, den neuen Messanforderungen, dem aktuell verabschiedeten "Mieterstrommodell" sowie der EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017 behandelt werden.

Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen des EEG 2017 und des KWK-Gesetzes 2016 bietet außerdem ein gemeinsamer Infotag der BDEW-Landesgruppen Norddeutschland und Berlin/Brandenburg mit dem Titel "Best-of EEG und KWK-G", der am 14. September 2017 in Neustrelitz stattfinden wird. Der Infotag befasst sich vor allem mit den Ausschreibungsregimes von EEG 2017 und KWKG 2016, der Rechtslage bei der Ersetzung von Solarmodulen, dem neu verabschiedeten "Mieterstrommodell", EEG-Anlagenregister, Markstammdatenregister und Sanktionen bei der Nichtregistrierung und den Letztverbraucherkategorien nach dem KWKG 2016. Der BDEW sowie seine Landesgruppen würden sich über eine Teilnahme an den Veranstaltungen sehr freuen.

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